Zweckentfremdung von Wohnraum Feiernde Touristen statt Dauermieter - wie mit Airbnb in NRW umgehen?
Düsseldorf · Im NRW-Landtag wird darüber gestritten, ob stärker gegen die Kurzzeitvermietung vorgegangen werden soll.
Man kennt das Phänomen aus Städten wie Berlin, Barcelona oder Amsterdam: Wohnungen werden an Kurzzeittouristen vermietet, diese sorgen in Feierlaune und mit viel Lärm für Ärger bei den benachbarten Dauermietern. Und wo das Ganze zum Geschäftsmodell wird, droht die Gefahr, dass Wohnungen dem normalen Mietmarkt entzogen werden und so der ohnehin vielerorts bestehende Mangel an bezahlbarem Wohnungen steigt.
Die SPD, Opposition im Düsseldorfer Landtag, macht eben dies zu ihrem Thema und fordert die Landesregierung auf, „dem zunehmenden Missbrauch bestehenden Wohnraums zu gewerblichen Zwecken wie der Ferienvermietung, in Regionen mit Nachfrageüberhang Einhalt zu gebieten“.
Stephen Paul, bau- und wohnpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, sieht die Sache ganz anders. „Nur mehr Neubau und ein breiteres Angebot an Wohnungen wird die Preisspirale auf dem Wohnungsmarkt endlich bremsen.“ Die SPD versuche stattdessen, die vielen privaten Vermieter an den Pranger zu stellen, die sich durch Kurzzeitvermietungen und Ferienwohnungen ihre Immobilie finanzieren. „Homesharer und Ferienhausvermieter für den Wohnraummangel verantwortlich zu machen, ist nicht nur unredlich, sondern wurde auch von den Sachverständigen als sachlich falsch entlarvt“, betonte Paul.
Bisher setzen nur vier Kommunen in NRW per Satzung Grenzen
Dabei bezog er sich auf eine Sachverständigenanhörung am Freitag im Landtag. Eben diese interpretierte Jochen Ott (SPD) ganz anders. Er sah seine Position bestätigt, dass die gewerbsmäßige Vermietung von Wohnungen zu touristischen Zwecken insbesondere für die Städte mit Wohnraummangel ein großes Problem sei. Köln und Düsseldorf seien dafür herausragende Beispiele.
Zu der unterschiedlichen Wahrnehmung kommt es, weil jede Seite nur die Sachverständigen zitierte, die in ihrem Sinne argumentierten. Natürlich hat der Deutschen Mieterbund eine andere Perspektive als zum Beispiel das Vermittlungsportal AirBnB.Landesrechtlich ist das Problem bislang so geregelt: Nach dem NRW-Wohnungsaufsichtsgesetz kann eine Kommune Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf festlegen, in denen Wohnraum nur mit Genehmigung zweckentfremdet werden darf. Bisher haben mit Bonn, Dortmund, Köln und Münster aber nur vier Städte eine entsprechende Satzung erlassen. Danach müssen Eigentümer zunächst eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn die Wohnung zu gewerblichen Zwecken genutzt werden soll. Das ist der Fall, wenn mehr als 50 Prozent der Wohnfläche für Kurzzeitvermietungen zur Verfügung stehen. Außerdem soll die Wohnung an nicht mehr als 180 Tagen im Jahr zweckentfremdet werden.
Silke Gottschalk vom Mieterbund forderte eine landesweite Zweckentfremdungsverordnung, nicht nur gegen Kurzzeitvermietungen, sondern auch gegen Leerstand und Zweckentfremdung durch Abriss. Sie argumentierte, dass es Fälle gebe, in denen ein Vermieter durch die kurzzeitige Vermietung das Sechsfache einer normalen Miete erzielen könne. Das führe zu einer Verknappung des Wohnraums und steigenden Mietern.
Michelle Schwerfel vom Ferienhausverband betonte hingegen die positiven Seiten der Kurzzeitvermietung: Einnahmen aus dem so generierten Tourismus belebten die Region. Auch sei eine Wohnung gerade für Familien eine finanzierbare Alternative im Vergleich zum Hotel. Und den Vermietern dürfe man nicht verbieten, dass sie durch die Einnahmen etwas für ihre Altersvorsorge tun oder den Kauf der gekauften Immobilie finanzieren.
Hilmar von Lojewski vom Städtetag NRW plädierte dafür, dass sich jeder Kurzzeitvermieter auf der jeweiligen Plattform mit einer Nummer registrieren sollte. Das ermögliche zum einen die Kontrolle, dass die Wohnung nur in der Weise vermietet wird, wie es der Satzung entspreche, also nur eine bestimmte Anzahl von Tagen im Jahr. Auch werde auf diesem Wege sichergestellt, dass fällig werdende Steuern vom Vermieter bezahlt werden.
Welche Schlüsse sie aus der Expertenanhörung ziehen, müssen nun die Landespolitiker entscheiden.