NRW Hundehalter soll Mann ins Gesicht geschossen haben
Garath · Ein Wortgefecht mit Passanten wegen eines nicht angeleinten Hundes mündete im Februar 2019 in eine nächtliche Schießerei in Garath. Mindestens zwei Männer aus der Fußgängergruppe sollen dabei von dem Hundehalter verletzt worden sein.
Doch ob der 34-Jährige, der sich dafür seit Donnerstag vorm Amtsgericht verantworten muss, der Täter von damals war, ist bisher ungeklärt. Keiner der angegriffenen Passanten konnte jedenfalls den Angeklagten zweifelsfrei wiedererkennen. Ein Urteil steht noch aus.
In Garath gibt es vermutlich mehrere große und helle Hunde. Auch der Angeklagte besitzt ein solches Tier, auf das die Beschreibung, die von den Fußgängern abgegeben wurde, passt.
Die Familie, zu der auch zwei Brüder gehören, deren Frauen und auch ein Kleinkind im Kinderwagen, war nachts zu Fuß auf dem Heimweg. Als sie auf einen Mann traf mit einem nicht angeleinten, vermutlich weißen Hund, soll dieser Tierhalter seinen Hund direkt auf die Familie gehetzt und die Frauen in der Gruppe außerdem übel beschimpft haben.
Laut Anklage ist der Täter danach kurz weggegangen, kam dann aber mit einer Gaspistole und einem Schlagstock zurück. Einem der Familienväter soll er durch einen Schlag mit der Pistole eine Platzwunde am Ohr zugefügt, soll dessen Bruder (39) dann mit der Gaspistole ins Gesicht geschossen haben.
Opfer spricht von
anhaltenden Sehstörungen
Als Zeuge sprach dieses Opfer nun von anhaltenden Sehstörungen, die demnächst vermutlich eine Brille nötig machen werden. Doch ob der Angeklagte der damalige Angreifer gewesen ist, konnte keiner aus der attackierten Familie sicher sagen. Es sei dunkel gewesen, es sei alles „sehr schnell“ gegangen – und schon deshalb könne man den Täter von damals nicht sicher beschreiben.
Fakt ist: Aus der Nachbarschaft kam damals der Hinweis auf den Angeklagten, der tatsächlich einen solchen Hund besitzt. Doch jetzt auf der Anklagebank hat sich der 34-Jährige zu den Vorwürfen nicht geäußert. Im Prozess strebt sein Verteidiger sogar einen Freispruch an. Vorher aber soll noch mindestens ein weiterer Zeuge gehört werden, der damals den Hundestreit und den Angriff auf die Familie angeblich miterlebt habe. Anfang Juni geht die Verhandlung also weiter.