Die Stadt erhält mehr als 6,9 Millionen Euro aus dem sogenannten Gewerbesteuerausgleichsgesetz NRW –  mehr als erwartet Kämmerer: „Summe reicht in diesem Jahr für Wülfrath aus“

Wülfrath · . Nach dem sogenannten Gewerbesteuerausgleichsgesetz NRW erhält Wülfrath mehr als 6,9 Millionen Euro, um die finanziellen Einbußen bei der Gewerbesteuer aufgrund der Corona-Pandemie weitgehend zu kompensieren.

Stephan Hölterscheidt, Wülfraths kommissarischer Kämmerer, hat mit 6,5 Millionen Euro gerechnet.

Foto: Stadt Wülfrath

Insgesamt haben Bund und Land NRW 2,4 Milliarden Euro für Städte und Gemeinden bereitgestellt. Die gut 6,9 Millionen Euro sollen am 14. Dezember in das Stadtsäckel fließen. „Ich glaube, dass diese Summe für Wülfrath in diesem Jahr ausreichen wird und wir die Bilanzierungshilfe, finanzielle Schäden 50 Jahre lang abzuschreiben, 2020 nicht brauchen werden“, sagt der kommissarische Kämmerer, Stephan Hölterscheid, im Gespräch mit der WZ. Er habe mit mindestens 6,5 Millionen Euro gerechnet. Dass diese Summe übertroffen wird, freut nicht nur ihn.

Auch Bürgermeister Rainer Ritsche zeigt sich erfreut, „dass Bund und Land den Gewerbesteuerausgleich in dieser Höhe an die Kommunen noch im laufenden Jahr zur Auszahlung bringen werden.“ Die verhältnismäßig hohe Summe sei darin begründet, dass Wülfrath im zugrunde zu legenden Referenzzeitraum viertes Quartal 2016 bis drittes Quartal 2019 durchschnittlich relativ hohe Gewerbesteuererträge erzielt hat. Demgegenüber ist die Gewerbesteuer in dem zu vergleichenden Bemessungszeitraum viertes Quartal 2019 bis drittes Quartal 2020 extrem stark eingebrochen (die WZ berichtete). Da heftige Einbrüche bereits zum Haushaltsbeschluss im März 2020 von der Verwaltung erwartet wurden, wurde bereits ein deutlich reduzierter Haushaltsansatz für die Gewerbesteuer von 8,75 Millionen Euro in die Planung eingestellt. Voraussichtlich werden im laufenden Jahr aber nur 5,9 Millionen Gewerbesteuererträge realisiert. In den Jahren 2015 bis 2018 betrugen die jährlichen Gewerbesteuererträge noch zwölf bis 13 Millionen Euro jährlich.

Der Restbetrag wird für andere Pandemie-Schäden verwendet

„Da die 6,9 Millionen Euro höchstwahrscheinlich die Gewerbesteuerschäden übersteigen, muss der Restbetrag für andere pandemiebedingten Schäden eingesetzt werden. Davon gibt es genug“, erklärt Stephan Hölterscheidt. Er nennt beispielsweise erwartete Mindereinnahmen in Höhe von 1,5 Millionen Euro aus den Einkommens- und Umsatzsteueranteilen, mehr als 200 000 Euro Mindererträge aus entgangenen Kita- und OGS-Gebühren oder Einnahmeeinbußen beim Hallenbad und sonstigen Sporteinrichtungen. Darüber hinaus seien bisher pandemiebedingte Mehraufwendungen von annähernd 300 000 Euro entstanden. Das wird nach Einschätzung des Kämmerers aber noch nicht alles sein: „Die endgültige Schadenhöhe für das Jahr 2020 kann erst nach dem 31. Dezember beziffert werden.“

Die Bescheide über den Gewerbesteuerausgleich sollen den Gemeinden laut Verwaltung umgehend zugestellt werden. Bei aller Freude über diese Mitteilung könne unter den gegebenen Umständen noch keine verlässliche Prognose über das zu erwartende Jahresergebnis erfolgen. Vermutlich werde der Jahresabschluss dieses schwierigen Jahres aber trotzdem nicht positiv ausfallen.