NRW Klage gegen Duisburger Alkoholverbot - Gericht prüft
Urin, Erbrochenes, Lärm und Gewalt: Mit einem Alkoholverbot will Duisburg den unliebsamen Nebenwirkungen übermäßigen Alkoholkonsums Einhalt gebieten. Geht das zu weit? Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf prüft das Verbot.
Düsseldorf. Mit der Trinkerszene in Duisburg hat seine Mandantin Marion W. nichts zu tun, beteuert der Düsseldorfer Anwalt Jasper Prigge. Die Diplom-Übersetzerin treffe sich bei schönem Wetter aber gerne draußen mit Freunden und trinke dabei auch mal ein Bier. Seit etwa einem Jahr ist ihr das nicht mehr möglich. Dagegen hat W. Klage eingereicht. Am kommenden Mittwoch (23. Mai) will das Düsseldorfer Verwaltungsgericht über das Alkoholverbot in Duisburg verhandeln.
Die Klägerin sieht ihre persönliche Freiheit unverhältnismäßig beschnitten, sagt Anwalt Prigge. Das Alkoholverbot betreffe eine immerhin 53 Fußballfelder große Fläche und damit weite Teile der Innenstadt. Die Stadt argumentiere, mit der Verfügung des Alkoholverbots begegne man einer Gefahr für Sicherheit und Ordnung. „Wir bestreiten, dass es eine solche Gefahr gibt“, sagt Prigge.
Im Mai 2017 war das Alkoholverbot in Duisburg in Kraft getreten. Im März dieses Jahres hat es der Stadtrat bis Mitte 2021 verlängert. Es gilt für die zentrale Einkaufsmeile und Fußgängerzone, die Königstraße, sowie für mehrere Nebenstraßen und Plätze. Alkoholverbote für bestimmte Bereiche gebe es auch in anderen Städten, etwa in Bonn und Herne, argumentiert die Stadt.
Passanten, Anwohner und Einzelhändler hätten sich über Lärm, Schmutz und Kriminalität beklagt. Betrunkene seien für Randale und Gewalt verantwortlich, würden öffentlich urinieren und erbrechen, hieß es. Die Trinkerszene soll durch das Verbot verdrängt und die Innenstadt attraktiver werden. Dies sei auch gelungen. Es handele sich um eine „Vertreibungspolitik“, hatte der Geschäftsführer des Diakoniewerks Duisburg, Sieghard Schilling, kritisiert.
Die Stadt beruft sich dabei auf eine Studie, die Anwalt Prigge nun angreift: „Wenn man behauptet, es sei besser geworden und vergleicht dabei den warmen Mai mit dem deutlich kälteren November, dann ist das methodisch zumindest fragwürdig“, sagt Prigge.
Der Anwalt beruft sich auf die Rechtsprechung etwa des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. „Die Tendenz in der Rechtsprechung geht dahin, ein solches Verbot als unverhältnismäßig anzusehen.“ Tatsächlich hatten auch das Oberverwaltungsgericht in Thüringen und der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg entsprechende Verbote aufgehoben. Das Alkoholverbot in Göttingen war dagegen vom niedersächsischen Oberverwaltungsgericht als rechtmäßig bestätigt worden. dpa