25-Jähriger droht Ex-Freundin mit Narbe im Gesicht
Drei Monate Haft für vorbestraften 25-Jährigen: Laut Gericht beleidigte und bedrohte er seine frühere Freundin.
Krefeld. Als der Angeklagte I. erfuhr, dass seine Ex-Freundin ein mögliches Verhältnis mit seinem Cousin und seinem besten Freund hatte, rastete er aus. Der 25-Jährige beleidigte und bedrohte seine Freundin daraufhin per Handy-Nachrichten und verschaffte sich am 31. Dezember 2013 dazu noch gewaltsam Zutritt zu ihrer Wohnung. Am Mittwoch musste sich der Angeklagte, der noch bis zum November 2014 unter Bewährung steht, für die Vorfälle verantworten.
Der bereits wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung und Urkundenfälschung vorbestrafte I. wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Eine Entschuldigung für die Taten wollte die als Zeugin geladene Ex-Freundin S. nicht hören. „Da Sie bereits im Oktober 2013 durch den unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln gegen Ihre Bewährungsauflagen verstoßen haben, sehen wir in Ihrem Fall keine Chance, dass Sie erneut eine Bewährungsstrafe bekommen“, hieß es in der Urteilsbegründung.
Dem Gericht lag ein Gesprächsprotokoll zwischen dem Angeklagten und der Zeugin S. vor, in dem der 25-Jährige seine Ex-Freundin beleidigte und androhte, ihr eine Narbe über das gesamte Gesicht zu verpassen. Drei Tage nach der Gewaltandrohung tauchte I. an der Wohnung von S. auf und verschaffte sich durch einen Fußtritt gegen die Eingangstür Zutritt.
„Er wurde aber nicht handgreiflich“, sagte S. aus. „Trotzdem war ich froh, dass die Nachbarn schnell kamen.“ Der Angeklagte gab alle Taten vor dem Amtsgericht zu. „Ich wollte ihr aber niemals etwas tun“, sagte I. Seine Wut sei allein durch die pure Enttäuschung über das Verhalten seiner ehemaligen Freundin, mit der er drei Jahren zusammen war, entstanden.