74-Jähriger verurteilt: Hirnleiden machte ihn zum Gewalttäter

Ein 74-Jähriger wurde für die Bluttat an Heiligabend zu sechs Jahren Haft verurteilt. Er muss in die Psychiatrie.

Krefeld. Er nannte sie liebevoll „Mutter“ — und trotzdem schlug er mit einem Hammer immer wieder auf die 83-Jährige ein, die er über viele Monate geradezu aufopferungsvoll gepflegt hatte.

Manfred S. (74), der an Heiligabend für ein Blutbad in der Wohnung der Seniorin an der Neukirchener Straße sorgte, ist vom Landgericht am Freitag zu sechs Jahren Haft und der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt worden.

Wegen versuchten Mordes aus Habgier und Verdeckungsabsicht, wegen versuchten schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung. „Es ist geradezu ein Wunder, dass das Opfer überlebt hat“, sagte der Vorsitzende Richter Herbert Luczak.

Das geradezu absurde Vorgehen des 74-Jährigen sei wie die ganze Tat selbst auf die schwere Erkrankung des Mannes zurückzuführen, hieß es in der Urteilsbegründung: Bei einer Computertomographie war ein deutlicher Hirnabbau erkennbar. Dieser habe den Krefelder erheblich verändert.

„Er hat ein sozial orientiertes Leben geführt, beruflich erfolgreich, er liebte die Familie“, sagte Luczak. Dass sich S. verändert habe, keine Empathie mehr empfand, aggressiv wurde, musste demnach nicht einmal nahestehenden Personen auffallen, denn: „Der Intellekt war unverändert.“

Nach Überzeugung der zweiten Großen Strafkammer hatte es der 74-Jährige auf das Geld der alten Dame abgesehen. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, hatte er einen Hammer geliehen und mitgenommen.

Als sich das hoch betagte Opfer weigerte, ihm etwas zu geben, soll er erst mindestens neunmal auf den Schädel, schließlich den restlichen Körper eingeschlagen haben — erst in der Küche, dann auch in der Diele und schließlich im Schlafzimmer, wo er die Geldkassette der 83-Jährigen an sich nahm.

Erst als Nachbarin aufgrund der Hilferufe herbei eilten, ließ er die Kassette zurück. Den Hammer warf er anschließend in einem Stoffbeutel in einen Müllcontainer.

Da bei dem vermindert schuldfähigen Täter Wiederholungsgefahr besteht und er als dringend behandlungsbedürftig gilt, kommt er zunächst in eine psychiatrische Klinik. Die Zeit dort wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet.

Ob S. allerdings jemals das Krankenhaus wird verlassen können, muss in Frage gestellt werden. Denn ein Sachverständiger hatte vor dem Gericht prognostiziert, dass sich der Zustand eher verschlechtern wird.

Alle Beteiligten verzichteten am Freitag auf Rechtsmittel. Damit wurde das Urteil noch im Gerichtssaal rechtskräftig.