Angeklagter bedrohte Sicherheitsdienst mit Messer

33-Jähriger wurde wegen Diebstahl mit Waffen und Nötigung verurteilt.

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Krefeld. Am Ende des Verhandlungstages entschied die zweite Große Strafkammer des Landgerichts Krefeld im Verfahren gegen den Angeklagten H. aus Krefeld nicht auf eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der 33-Jährige erhielt eine Freiheitsstrafe.

H. wurde wegen Diebstahls, Diebstahls mit Waffen und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. Zu verhandeln hatte die zweite Große Strafkammer in der Anklage gegen den Krefelder gleich mehrere Straftaten.

Am 12. April 2014 hatte H. auf der Hülser Straße aus einem nicht verschlossenen Pkw zwei Jacken entwendet. Die Staatsanwaltschaft erläuterte in ihrer Anklageschrift, dass sie hierbei von gewerbsmäßigem Diebstahl ausgehe.

Am 25. April 2014 versuchte der Angeklagte mit einem Mittäter aus einem Lebensmittelgeschäft an der Dießemer Straße, Waren im Wert von 17 Euro zu stehlen. Als er an der Kasse von einem Sicherheitsmann auf die versteckten Produkte angesprochen wurde, zog H. ein Klappmesser und bedrohte ihn mit den Worten: „Lasst mich in Ruhe, ich steche euch alle ab.“

Diese Aussage ließ die Kammer von einem psychologischen Gutachter überprüfen, um zu klären, ob der Angeklagte für die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik in Betracht kommt.

Eine psychische Erkrankung konnte der Gutachter aber bei seinen Befragungen nicht feststellen, so dass eine Unterbringung vonseiten des Gerichts nicht in Betracht gezogen wurde. „Die ursprüngliche Diagnose, die eine Unterbringung rechtfertigen würde, hat sich nicht bestätigt “, hieß es in der Urteilsbegründung.

Während die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten beantragt hatte, plädierte die Verteidigung auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. hoss