„Spreng das Ding in die Luft“ Bombendrohung bei Arbeitsagentur in Krefeld: 41-Jähriger muss zahlen
Krefeld · Der Fall schlug hohe Wellen: Die Arbeitsagentur in Krefeld war nach einer Bombendrohung geräumt worden. Jetzt wurde der Fall vor Gericht verhandelt.
Diesen Anruf um 9.49 Uhr am 18. November 2022 hätte sich der 41-jährige Krefelder sparen sollen. Denn er kam ihn am Mittwoch vor dem Amtsgericht teuer zu stehen – jedenfalls aus seiner Sicht: Zu 100 Tagessätzen á 20 Euro verdonnerte die Richterin den Arbeitslosen wegen Störung des öffentlichen Friedens, damit ist er vorbestraft.
Der Fall schlug hohe Wellen vor elf Monaten, denn der Anruf bei der Agentur für Arbeit löste einen massiven Polizeieinsatz aus. „Dann komm ich halt zur Arbeitsagentur und spreng das Ding in die Luft, dann sehen die da schon, was sie davon haben.“ Mit diesen Worten soll der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft gedroht haben. Die Polizei packte daraufhin gleich das große Bedrohungsbesteck aus, sperrte das Gebiet rund um Philadelphia- und Hansastraße ab, ließ alle Gebäude der Agentur räumen, ging mit Spürhunden rein, fand aber nichts.
Schon am Mittag wurde der Anrufer bei seiner Arbeitsstelle in Moers festgenommen, Spezialeinsatzkräfte hätten sich plötzlich auf ihn gestürzt, berichtet er im Gericht. Für seinen Anwalt ein beinah groteskes, jedenfalls völlig überzogenes Vorgehen der Polizei damals. „Denn ein einziger Anruf bei meinem Mandanten hätte genügt, um die Sache zu klären, zumal alle Daten von ihm ja bekannt waren.“ In der Tat: Die Sachbearbeiterin im Callcenter der Arbeitsagentur in Gotha (wohin sein Anruf bei der Agentur in Krefeld ordnungsgemäß weitergeleitet worden war), sah anhand der Nummer sofort, mit wem sie sprach, wie sie als Zeugin im Gerichtssaal bestätigte. Worum ging es? Der Angeklagte war im September 2022 arbeitslos geworden, hatte laut eigener Aussage alle Unterlagen bei der Agentur eingereicht, dann aber wochenlang nichts gehört und vor allem kein Geld bekommen – rund 1000 Euro Arbeitslosengeld für Oktober, im November hatte er den neuen Job in Moers. Er sei wütend gewesen, weil er telefonisch nie zum Ziel gekommen sei bei der Arbeitsagentur. Was er dann genau zur Mitarbeiterin gesagt hat, erinnerte er nicht mehr, eine Drohung mit einer Bombe oder ähnliches aber sicher nicht.
Doch die Zeugin erinnerte sich klar an diese Drohung. Und sie betonte, dass sie in ihren anderthalb Jahren bei der Agentur zwar oft böse, wütende Anrufe von Kunden bekommen habe, der hier verhandelte aber sei beispiellos gewesen. Sie habe ihn absolut ernst nehmen müssen und sofort eine Teamleiterin informiert, sodann wurde das interne „Formular Bombendrohung“ ausgefüllt und die Polizei alarmiert.
Es seien vor allem die erheblichen Auswirkungen auf die Öffentlichkeit (von der Angst der Belegschaft bis zu Staus durch die Sperrungen), die einen Freispruch unmöglich machten, argumentierte die Staatsanwältin. Und die Richterin folgte ihr. Dem Angeklagten sei zumindest bedingter Vorsatz zu attestieren, er habe wissen müssen, was ein solcher Drohanruf bei der Arbeitsagentur auslösen kann. Da half es auch nicht, dass der Angeklagte die psychischen Nöte schilderte, in die er geraten sei, als seine Frau – die er aus Marokko hierher geholt hatte, 2021 nach einer Impfung plötzlich verstorben sei.
Binnen einer Woche kann sein Anwalt nun Berufung gegen das Urteil einlegen. Angesichts eines Strafrahmens von bis zu drei Jahren Gefängnis ist das eher unwahrscheinlich.