Datenhandel: Opfer abgezockt
Der Krefelder William F. soll Gewinnspielteilnehmer unter Druck gesetzt haben. Staatsanwalt fordert lange Haftstrafe.
Krefeld. Nach 26 Verhandlungstagen um den betrügerischen Handel mit Kundendaten aus der Callcenterbranche steht vor dem Krefelder Landgericht eines fest: Die Opfer wurden eingeschüchtert und abgezockt.
Die Masche: Mehr als 8000 ehemalige Gewinnspielteilnehmer waren von Inkassobüros angeschrieben worden, obwohl es keine Forderungen gab. Dennoch hatten die Empfänger aus Angst — zum Beispiel vor angedrohten Zwangsvollstreckungen — gezahlt.
Erst als immer mehr Menschen Anzeige erstatteten, flog der als Drahtzieher geltende Krefelder William F. auf. Der hatte die Inkassobüros beauftragt.
Das hatten mehrere Zeugen ausgesagt und auch, dass F. von verschiedenen Vertragspartnern aus dem Gewinnspielmilieu Datensätze von mehreren Zehntausenden Ex-Kunden kaufte.
Obwohl er wusste, dass dies keine säumigen Zahler waren, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, habe er die Schuldeneintreiber immer wieder beauftragt. Auch habe er immer wieder abgeschlossene Verträge zu seinen Gunsten nachträglich verändert.
Insgesamt war ein Schaden von insgesamt 1,35 Millionen Euro entstanden. F. hatte stets zu den Vorwürfen geschwiegen. „Sie sind komplett rechtsblind und zeigen nicht die Spur von Einsicht“, sagte der Staatsanwalt und forderte eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten.
Das fehlende Rechtsbewusstsein ihres Mandanten indes versuchten die Verteidiger in ein anderes Licht zu rücken: „F. leidet unter einer bipolaren Störung, er ist nicht in der Lage über die Folgen nachzudenken.“ Außerdem sei er nur ein ehemaliger Chemielaborant. Wie könne er da komplizierte Sachverhalte erkennen?
Zumindest aber hat sein Intellekt dazu gereicht, ein umfangreiches Adressen- und Inkassonetz aufzubauen, etliche Konten zu führen, Verträge nach Abschluss noch einmal zu seinen Gunsten zu ändern und mehr als 750 000 Euro von den Ex-Gewinnspielteilnehmern auf seinem Bankkonto anzuhäufen. Das hatte die Beweisaufnahme ergeben.
Die Anwälte plädierten auf drei Jahre und sechs Monate Haft und wollen F. aus seiner fast zwei Jahre andauernden Untersuchungshaft entlassen sehen. Das Urteil soll in der nächsten Woche gesprochen werden.