Finanzen: Cyprian will Etatausgleich

Bis Oktober muss der Kämmerer die Bezirksregierung vom Krefelder Etat überzeugen. Sonst droht ein Nothaushalt.

Krefeld. Für Ulrich Cyprian war es am Montag der erste Arbeitstag nach dem Urlaub. Auf seinem Tisch wartet mehr Arbeit, als dem Kämmerer lieb sein dürfte. Bis zum 20. Oktober hat Cyprian Zeit, die Bezirksregierung in Düsseldorf zu überzeugen. Bekanntlich hatte die Behörde den Doppelhaushalt 2013/14 Ende Juli auch im zweiten Anlauf abgelehnt.

„Ich bin zuversichtlich, dass wir die Genehmigung und den Etatausgleich schaffen“, so Cyprian. „Aber eine Garantie dafür gibt es nicht.“

Regierungspräsidentin Anne Lütkes zweifelt daran, dass Krefeld 2014 tatsächlich einen Haushalt ohne neue Schulden schafft. Insbesondere erscheint ihr fraglich, wie beim Personal zusätzlich 2,3 Millionen Euro jährlich gespart sollen.

Zu optimistisch findet Lütkes, dass der Kämmerer bei der Gewerbesteuer mit gut 140 Millionen Euro rechnet. Sie verweist auf rückläufige Erträge im vergangenen Jahr. Ebenso leuchtet ihr nicht ein, wie die Stadt bei der Hilfe zur Erziehung 1,5 Millionen Euro sparen will. Kritisch sieht die Bezirksregierung auch das Sparvolumen beim Gebäudemanagement (drei Millionen Euro).

„Wir werden alle Fragen der Behörde beantworten“, erläuterte Cyprian. Eine Abstimmung mit der Politik sei dabei nicht notwendig. Der Finanzausschuss werde Ende September über den Stand der Dinge informiert.

Ursprünglich hatte der Kämmerer mit Oberbürgermeister Gregor Kathstede (CDU) einen Doppelhaushalt vorgelegt, der bei der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B eine Erhöhung vorsah. Dies lehnte die Ratsmehrheit aus CDU, FDP und UWG allerdings ab und beschloss stattdessen eine umfangreiche Sparliste.

Ob der Etat grünes Licht bekommt, entscheidet sich vermutlich Anfang November. Sollte die Bezirksregierung dem Zahlenwerk die Genehmigung erneut verweigern, gilt bis Ende 2014 das Nothaushaltsrecht. Konkret hieße das für Krefeld: Keine neuen Investitionen und keine neuen Verträge, die finanzielle Verpflichtungen beinhalten. Freiwillige Leistungen, die nicht auf rechtlichen Zusagen beruhen, würden komplett entfallen.