Firma Schmeisser: Kriegswaffen aus Krefeld für Einsatzkommandos

Die Uerdinger Firma Schmeisser produziert das Sturmgewehr „Solid M 4“.

Krefeld. Das „Solid M 4“ kann Kugeln vom Kaliber 5,56 Millimeter mit einer Kadenz von rund 700 Schuss pro Minute abfeuern. Hergestellt wird das Sturmgewehr in der Samt- und Seidenstadt: Die Firma Schmeisser verkauft es von Uerdingen aus an die Streitkräfte mehrerer Länder.

An welche, möchte Geschäftsführer Andreas Schumacher nicht sagen. „Nur so viel — diese Länder sind Mitglieder der EU und der Nato.“ Außerdem verrät er, dass Schmeisser bei diesen Streitkräften nicht die regulären Soldaten ausstatte, da dafür die Kapazität der Firma mit knapp 30 Mitarbeitern zu klein sei: „Wir rüsten eher die Spezialeinsatzkommandos aus.“

Als vollautomatisches Gewehr fällt das „Solid M 4“ unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. Für den Export ins Ausland bedarf es daher einer Genehmigung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI).

Dort aber will man die Länder, für die man Exportgenehmigungen erteilt hat, nicht nennen. Pressesprecher Stefan Rouenhoff verweist darauf, dass man „aufgrund rechtlicher Bestimmungen, wie etwa dem Schutz von Betriebsgeheimnissen“ keine Auskünfte zu Schmeisser und dem „Solid M 4“ erteilen könne.

Neben dem vollautomatischen „Solid M 4“, das in Deutschland nur von Sicherheitsbehörden und Bundeswehr verwendet werden darf, stellt die Firma Schmeisser auch ein halbautomatisches Gewehr her: das „AR 15“. Da dieses Gewehr nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt, darf es in Deutschland auch von Sportschützen und Jägern benutzt werden. Vertrieben wird diese Waffe über die Firma Schumacher, bei der Andreas Schumacher ebenfalls Geschäftsführer ist.

Die Genehmigung für Herstellung und Handel wurde von der Polizei Krefeld als örtlicher Waffenbehörde erteilt. Polizeipressesprecher Wolfgang Weidner darf sich jedoch zu den damit einhergehenden Sicherheitsvorschriften nicht äußern, „da diese nicht der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden dürfen“.

Das „AR 15“ wird aber nicht nur in Deutschland, sondern auch ins Ausland verkauft — insgesamt gibt es rund 20 Vertriebsländer. Überwacht werden diese Exporte vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Aber auch dort will man entsprechende Anträge oder Genehmigungen nicht kommentieren. Pressesprecher Volker Anders: „Dazu können wir nicht Stellung nehmen.“

Andreas Schumacher will vor allem zu Saudi-Arabien, das auf der Internetseite seiner Firma ebenfalls als Vertriebsland genannt wird, ungern Stellung nehmen. Wohl, weil das Königreich als einer der menschenrechtsfeindlichsten Staaten der Welt gilt.

Schumacher betont zunächst, dass bisher noch kein einziges „AR 15“ in diesem Land verkauft worden sei. Dann räumt er ein, dass da „etwas in der Anbahnung sei.“ Vorstellbar sei beispielsweise, die dortigen Jäger über einen Zwischenhändler als Kunden zu gewinnen. Jedenfalls habe man Fotos von zwei vergoldeten „AR 15“, die man mal für eine Messe angefertigt habe, dorthin geschickt: „Als Eyecatcher — vielleicht interessiert das ja irgendeinen Scheich.“

Speziell für diesen Plan hat Mathias John, Rüstungsexperte bei Amnesty International Deutschland, wenig Verständnis: „Grundsätzlich sehe ich nicht, dass das ,AR 15’ eine Jagdwaffe ist.“ Außerdem bestünde in einem Land wie Saudi-Arabien die Gefahr, dass diese Gewehre in falsche Hände gelangen könnten und dann bei Menschenrechtsverletzungen eingesetzt würden: „Und solange das nicht ausgeschlossen werden kann, sollte das Bafa, oder wer auch immer das entscheidet, keine Exportgenehmigung dorthin erteilen.“