In die Strafe floss der Missbrauch zweier Heimkinder ein. Deswegen war der Mann bereits zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Der Verteidiger sagte, sein Mandant sei todkrank und werde die Haft nicht überleben. Der 64-Jährige war zu einem früheren Prozesstermin nicht erschienen. Deswegen war er zur Fahndung ausgeschrieben worden.
Weil die Behörden das Schloss an seiner Wohnungstür ausgetauscht hatten, war der Gesuchte ahnungslos auf einer Krefelder Polizeiwache erschienen und festgenommen worden.