Es gibt weiter Probleme So viele Krefelder haben die Frist bei der Grundsteuer gerissen
Krefeld · Zahlreiche Immobilieneigentümer in Krefeld haben die Frist zur Abgabe bei der Grundsteuer verstreichen lassen. Im schlimmsten Fall drohen Zwangsgelder – doch noch lässt sich das laut dem hiesigen Finanzamt verhindern.
Fast ein Drittel aller Krefelder Immobilienbesitzer hat einschließlich des Stichtags 31. Januar noch keine Grundsteuer-Feststellungserklärung abgegeben. Wie das Finanzamt Krefeld am Mittwoch mitteilte, seien bislang 57 088 Erklärungen eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von rund 72 Prozent. „90 Prozent davon wurden digital abgegeben“, erklärt Silke Pixken, Leiterin des Finanzamts Krefeld. Diejenigen Eigentümer, die der Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, werden jetzt mit einem Erinnerungsschreiben erneut zur Aufgabe aufgefordert.
Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Allerdings erlischt damit die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung nicht. Wer der Aufforderung weiterhin nicht nachkommt, muss mit einem Verspätungszuschlag bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes rechnen. „Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster möglich“, sagt Pixken. Auch die Unterstützungsangebote auf der Plattform des Finanzamts stünden weiterhin zur Verfügung.
Haus und Grund regt erneute Verlängerung wie in Bayern an
Die haben viele Eigentümer zuletzt auch in Anspruch genommen, nachdem es mit dem Ausfüllen des Formulars über die Plattform „Elster“ massive Probleme gegeben hatte. Auch deshalb wurde die ursprüngliche Frist, die am 31. Oktober 2022 abgelaufen wäre, verlängert. Offenbar sind in der Verlängerungsphase aber noch immer nicht alle Probleme ausgeräumt worden.
Der Landesverband von Haus und Grund hatte deshalb angeregt, die Abgabefrist erneut zu verlängern und dem Beispiel aus Bayern zu folgen. Dort wurde die Frist am Dienstag bis Ende April ausgeweitet. Erik Uwe Amaya, Direktor des Landesverbands von Haus und Grund in NRW, hält dies für eine gute Lösung: „Ein gutes Drittel der Feststellungserklärungen ist noch nicht eingegangen. Es wäre mit einem riesigen Verwaltungsaufwand verbunden, jetzt Millionen von Erinnerungsschreiben zu verschicken.“ Die durch die Grundsteuer stark belastete Finanzverwaltung könne ihre Arbeitskraft sinnvoller einsetzen.
Wer seine Grundsteuer-Erklärung bereits abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. „Die Erklärungen werden grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs bei uns im Finanzamt bearbeitet“, so Pixken weiter. „Sobald die Erklärung bearbeitet wurde, erhalten Sie von uns eine Nachricht beziehungsweise Ihre Bescheide.“ Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Die Grundsteuerzahlungen sind nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Das Finanzamt hat Erklärungen zur Grundsteuer-Abgabe auf einer Plattform geschaltet und eine Info-Hotline (Tel. 854-1959, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr) eingerichtet.