Häuslicher Überfall: Polizistin bestätigt erste Aussagen der Opfer
Widerspüchliche Angaben zu einem häuslichen Überfall geben der Justiz Rätsel auf.
Krefeld. Dass etwas an den Zeugenaussagen der beiden Opfer des Überfalls im April 2011 nicht stimmen kann, wird beim Prozess vor dem Landgericht immer klarer. Die Opfer sollen laut Anklage von einem 25-Jährigen zusammen mit zwei unbekannten Tätern in ihrer Krefelder Wohnung an der Von-Beckerath-Straße mit Eisenstangen geschlagen und beraubt worden sein.
Zur Diebesbeute gaben die Zeugen bei ihrer ersten Vernehmung an, dass Bargeld und Schmuck entwendet wurden. Sogar den Namen des Angeklagten und seinen Wohnort in Mönchengladbach konnten sie benennen.
Doch dann der Paukenschlag beim nächsten Gerichtstermin: Die Zeugen revidierten ihre alten Aussagen. Der Angeklagte sei gar nicht am Überfall beteiligt gewesen. Auch seien der geraubte Schmuck und das Bargeld wieder aufgetaucht.
Um diesem plötzlichen Sinneswandel auf den Grund zu gehen und den tatsächlichen Hergang des Geschehens zu rekonstruieren, will das Gericht noch mehrere Zeugen vernehmen.
Die erste Zeugin ist eine Polizistin, die am Tattag den Überfall aufgenommen hatte. Sie berichtete, dass sie die Opfer verletzt in der Wohnung vorgefunden habe, worauf eine ärztliche Versorgung folgte. Unter anderem seien bei der Suche in der Nachbarschaft ein Schlagstock und ein Staubsaugerrohr gefunden worden, die als Tatwaffen in Frage kommen.
Eine Nachbarin habe ausgesagt, dass sie vier mit Stangen bewaffnete Männer und eine Frau mit Kind, die die Haustür aufgehalten habe, beobachtet hat, wie sie das Haus betreten und später wieder verlassen haben.
Schon bei der Befragung der Geschädigten am Tatort sei der Eindruck entstanden, dass diese über den wahren Grund des Überfalls und den offensichtlich bekannten Täter keine Auskunft erteilen wollten, so die Polizistin. Auch von den Mittätern gibt es nur grobe Beschreibungen mit Hinweisen, dass diese aus Osteuropa kommen könnten.
Die weiteren Zeugenbefragungen müssen nun zeigen, welche der beiden Versionen richtig ist und ob es sich überhaupt um Raub handelt.