Auch schärfere Regeln für Bettler Ab sofort gilt das Alkoholverbot in Krefelds Innenstadt – das sind die Regeln
Krefeld · Ab sofort gilt das neue Alkoholverbot in der Innenstadt Krefelds. Hinweisschilder sollen demnächst an zentralen Plätzen darauf hinweisen. Zudem gibt es schärfere Regeln für das Betteln.
Ab Mittwoch (15. März) gilt das Alkoholverbot in der Krefelder Innenstadt. Ab sofort wird die entsprechende Beschilderung installiert. Die Hinweisschilder sollen auf Theaterplatz, Lutherplatz, am Hauptbahnhof, Joseph-Beuys-Platz, Platz der Wiedervereinigung, dem Bereich Südwall/Westwall, am Stadtgarten, Moritzplatz, Neumarkt sowie Willy-Göldenbachs-Platz aufgestellt werden. Zudem treten schärfere Regeln für Betteln in Kraft.
Das Verbot des Alkohol- und Drogenkonsums im öffentlichen Raum gilt laut Angaben der Stadt Krefeld im Umkreis von 100 Metern zu zahlreichen Einrichtungen und Plätzen. Zudem soll „das aktive Betteln in der Innenstadt, auf und zwischen den vier Wällen verboten sein“.
- Das Alkoholverbot soll „im Umkreis von 100 Metern zu Eingangsbereichen von Kindergärten, Spiel- und Bolzplätzen, Spielpunkten wie etwa Wasserspielen, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen und weiteren von Kindern und Jugendlichen genutzten öffentlichen Gebäuden wie zum Beispiel der Mediothek“ gelten. Außerdem gelte das Verbot rund um Eingangsbereiche von Kultureinrichtungen sowie des Hauptbahnhofes. Entsprechende Verbotsschilder sollen zunächst an beliebten Plätzen angebracht werden, „die von der Szene besonders genutzt werden“.
- Das Alkoholverbot gilt laut den Angaben der Stadt nicht „innerhalb zugelassener Freischankflächen etwa von Gastronomie, während der Dauer von Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden dürfen, sowie im Straßenkarneval von Altweiber bis Veilchendienstag und zu Silvester“.
- Das Verbot des „aktiven Bettelns“ im Vier-Wälle-Bereich gilt laut den Angaben montags bis samstags von 10 bis 20 Uhr sowie an verkaufsoffenen Sonntagen von 13 bis 18 Uhr. Die Bereiche sollen durch Beschilderung entsprechend ausgewiesen werden.
- Aktives Betteln liege vor, „wenn auf die Bedürftigkeit auf eine bestimmte Art und Weise aufmerksam gemacht wird, z.B. durch Verhalten wie nachhaltiges bzw. fortwährendes, auch nach Ablehnung weiterhin gezieltes Ansprechen oder Aufhalten von Dritten“, so die Stadt. In der Innenstadt erlaubt ist laut Stadt „stilles oder passives Betteln“ (ohne andauernde gezielte Ansprachen).
Kritik am Alkoholverbot in Krefeld: Bürgermeister will Regel mit Klage kippen
Kritik und eine Klage gegen das Alkoholverbot in Krefeld gab es von Karsten Ludwig, Bürgermeister der Grünen. Er hat über seinen Anwalt das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster eingeschaltet: Beantragt wird, die Nichtigkeit der entsprechenden Regelung der Ordnungsbehördlichen Verfügung festzustellen, im Klartext: Das Alkoholverbot zu kippen.
Ludwig begründet seine Klage, die von der Ratsfraktion der Grünen gestützt wird, so: „Es handelt sich faktisch um ein flächendeckendes Alkoholverbot für die Krefelder Innenstadt. Eine derart weitreichende Einschränkung von Freiheitsrechten ist unverhältnismäßig.“ Es sei nicht zu erklären, warum man sich in der Außengastronomie betrinken, aber nicht ein Bier auf der Bank genehmigen dürfe. Ludwig: „Damit werden Menschen mit wenig Geld benachteiligt, die sich die Preise in der Gastronomie nicht leisten können.“