Neue Beratungseinrichtung in Krefeld Stelle gegen Ausgrenzung und Hass
Krefeld · Krefeld soll eine Anti-Diskriminierungsstelle bekommen. Im Ausschuss für Soziales (SAGIS) ist dafür am Dienstag von der Verwaltung ein Konzept vorgelegt worden.
Die Stelle soll mit drei Personen besetzt und von einem externen Träger betrieben werden. Ursprünglich sollte das Konzept nur zur Kenntnis genommen werden, dann kam es aber doch zu einer Empfehlung an den Stadtrat.
Der Fachbereich Migration und Integration hatte seit Herbst 2020 am Konzept gearbeitet. Zurück geht dies auf eine „Resolution gegen Rassismus“, die der Stadtrat im Juni 2020 verabschiedet hatte. Teil des Ratsbeschlusses war damals die mögliche Benennung eines Anti-Diskriminierungsbeauftragten. Im vergangenen Juni erfolgte dann durch SPD und Grüne die Initiative zur Gründung einer eigenen Stelle.
Gründe für eine Diskriminierung können etwa Herkunft, Geschlecht, Religion oder sexuelle Identität sein. Die Anti-Diskriminierungsstelle, so die Idee, bündelt Anfragen dazu, Menschen mit Diskriminierungserfahrung erhalten eine kostenlose Beratung. An fünf Tagen pro Woche wäre die Beratungsstelle in zentralen Räumlichkeiten in der Innenstadt (zum Beispiel im Stadtbad) telefonisch erreichbar. Einmal die Woche soll es eine offene Sprechstunde geben. Erste Diskussionen mit der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände (AGW) und anderen möglichen Partnern hat es gegeben. Die Anti-Diskriminierungsstelle soll in einer gemeinsamen Trägerschaft der AGW, der Stadt und weiteren Partnern umgesetzt werden.
Kritik kommt von der CDU. „Bei aller Wertschätzung des Themas“, so Ratsfrau Britta Oellers, müsse man die Kosten von 250.000 Euro im Jahr in Relation sehen. „Es gibt schon jetzt unterschiedliche Ansprechpartner in der Stadt“, sagt sie der WZ und nennt unter anderem die Gleichstellungsstelle und die Integrationsbeauftragte. Für eine bloße „Lotsenfunktion“ 250.000 Euro im Jahr auszugeben, sei nicht gerechtfertigt.
Die Mehrheit im Ausschuss stimmte dem Konzept jedoch zu und empfahl dem Rat, die benötigten Mittel in den Haushalt aufzunehmen. 2022 wird die volle Summe noch nicht benötigt: Die Verwaltung geht davon aus, dass die Einrichtung der Anti-Diskriminierungsstelle erst in der zweiten Jahreshälfte erfolgen kann.