Corona Wirrwarr um die Maskenpflicht in Krefeld behoben
Krefeld · Wo gilt die Pflicht für eine Mund-Nase-Bedeckung in der Fußgängerzone eigentlich genau? Die Stadt hat das in Grafiken für die Innenstadt, Uerdingen, Hüls und Traar dargestellt.
Angesichts der steigenden Infektionszahlen müssen sich alle an neue Corona-Vorschriften gewöhnen. Da Krefeld seit Montag bei der Inzidenz über der kritischen Marke von 50 liegt, gilt an vielen Orten im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht.
Zum Beispiel in der Fußgängerzone. Wo genau diese Zonen anfangen und enden, ist nun seit Mittwochnachmittag definiert.
Berchtesgadener Land als abschreckendes Beispiel
„Die Krise ist in Krefeld angekommen“, sagte Stadtdirektor Markus Schön am Dienstagmittag auf der Corona-PK im Rathaus. Er vertrat Oberbürgermeister Frank Meyer, der Urlaub macht. „Wir müssen es schaffen, die Kitas, Schulen und Betriebe offen zu halten. Das werden wir aber nur schaffen, wenn jeder einzelne private Kontakte einschränkt“, so Schöns Appell. „Wenn uns das in den nächsten Wochen und Monaten nicht gelingt, droht uns das, was gerade im Berchtesgadener Land passiert.“
Schön spielte damit auf jene Gemeinde in Bayern an, die mit einer Inzidenz von 272 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen den höchsten Wert in ganz Deutschland markiert. Dort wurden Kitas und Schulen geschlossen, das öffentliche Leben liegt lahm, es gelten für alle strenge Ausgangsbeschränkungen.
Soweit ist es in Krefeld noch nicht. Neun neue Coronafälle gab es am Dienstag. Derzeit sind 206 Personen mit dem Virus infiziert. Die Gesamtzahl bestätigter Fälle liegt bei 1258. Die Sieben-Tage-Inzidenz gab das Robert-Koch-Institut für Krefeld mit 61 an, am Montag lag dieser Wert bei 68. Gestiegen ist die Zahl der Patienten mit Coronavirus im Krankenhaus: Zehn befinden sich in der Klinik, eine Person liegt auf der Intensivstation. Damit das Gesundheitsamt die Kontakte der Infizierten nachverfolgen und die Leute in Quarantäne schicken kann, wird dort dringend Personal gebraucht. Das gilt auch für den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), der unter anderem die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert. „75 Mitarbeiter aus allen Teilen der Verwaltung haben sich gemeldet, um auszuhelfen“, berichtete Stadtdirektor Schön. „Eine tolle Solidarität innerhalb des Konzerns Stadt.“ Von der Hochschule Niederrhein kommen zudem 20 Studenten, die befristete Verträge als Aushilfen erhalten.
Um die Bildung neuer Arbeitsgruppen im Gesundheitsamt zu strukturieren, wird der Arbeitsmarkt-Koordinator David Nowak von Schön an die neue Gesundheitsdezernentin Sabine Lauxen ausgeliehen.
Bis zu 1000 Abstriche täglich
sind ab Montag möglich
Damit die Kapazitäten des Diagnosezentrums an der Schwertstraße zunehmen können, werden dort die Öffnungszeiten ab Montag verlängert. Abstriche sind dann laut Lauxen nicht nur von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr möglich, sondern an sieben Tagen in der Woche zwischen 7 und 21 Uhr. Betrieben wird das Zentrum vom Deutschen Roten Kreuz. Deren Geschäftsführerin Sabine Hilcker kündigte an, dass ab Montag vier statt drei Teams Abstriche machen werden. Hinzu komme ein mobiles Team, das bei Bedarf in Altenheimen oder Schulen zum Einsatz komme.
Ab Montag wird es auch möglich sein, sich online für einen Corona-Test anzumelden und einen festen Termin im Diagnosezentrum zu buchen. Die Mail-Adresse will die Stadt noch nennen. Laut Lauxen werden künftig statt 750 bis zu 1000 Abstriche täglich möglich sein. Die Laborkapazitäten sollen zeitnah ebenfalls ausgeweitet werden.
Ordnungsdezernent Ulrich Cyprian erläuterte, welche Vorschriften angesichts der Inzidenz von über 50 in Krefeld gelten: Private Feste außerhalb der Wohnung sind nur aus herausragendem Anlass wie runden Geburtstagen oder Hochzeiten mit maximal zehn Personen erlaubt.
An Treffen im öffentlichen Raum dürfen maximal fünf Personen teilnehmen. Mehr dürfen es sein, wenn die Teilnehmer aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften kommen.
Die Maskenpflicht gilt in den Krefelder Fußgängerzonen, für die Zuschauer bei Sportveranstaltungen sowie auf allen Sitz- und Stehplätzen bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (zum Beispiel Konzerte oder Aufführungen).
Für die Gastronomie gilt eine Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr. Das Verbot, Alkohol zu verkaufen, gilt ebenfalls zwischen 23 und 6 Uhr, und zwar auch für Tankstellen, Trinkhallen und Kioske.
Bei Veranstaltungen & Versammlungen gilt ab Samstag, 24. Oktober: Im Freien dürfen bis zu 500 Personen teilnehmen; in Innenräumen bis zu 250 Personen. Wenn mehr als 100 Personen dabei sind, muss beim Gesundheitsamt mindestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung ein Hygienekonzept vorgelegt werden. Die Beschränkung der Teilnehmerzahl gilt nicht bei Beerdigungen und Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz, zum Beispiel Demonstrationen.
Reichlich beschäftigt sind die Mitarbeiter des KOD mit der Prüfung der Maskenpflicht in der Fußgängerzone. Am Montag mussten dort insgesamt 328 Personen angesprochen werden, da gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verstoßen wurde – insbesondere im Bereich Hochstraße/Neusser Straße. Zunächst belässt es der KOD bei einer Ansprache, doch nicht alle Personen waren einsichtig: 95 Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht wurden allein am Montag eingeleitet: 50 Euro werden fällig.
Dreimal wurde gegen die Maskenpflicht an der Haltestelle Rheinstraße verstoßen: das Bußgeld beträgt dann 150 Euro. Dies gilt auch bei Verstößen in Bussen und Bahnen. Einmal musste der KOD Bußgeld wegen des Aufenthalts in einer Verkaufsstelle ohne vorgeschriebene Mund-Nase-Bedeckung kassieren – in Höhe von 50 Euro. Außerdem begleitete der KOD den Protestzug gegen die Corona-Regeln. Eine Handvoll Teilnehmer zog lediglich mit Unterwäsche und Masken bekleidet vom Neumarkt durch die Innenstadt. Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung wurden dabei allerdings nicht festgestellt.