Schockanruf hat erneut funktioniert Krefelderin übergibt mehrere Tausend Euro an Betrüger

Krefeld · Die Betrüger erzählten der 65-Jährigen, dass ihre Tochter einen tödlichen Unfall in den Niederlanden verursacht hat. Das Opfer übergab Schmuck und Geld einem Unbekannten.

Telefonbetrüger rufen Krefelder an.

Foto: dpa/Martin Gerten

Einige Krefelder Senioren sind am Freitag erneut vom Telefonbetrügern angerufen worden, wie die Polizei mitteilt. Einige erkannten diesen Betrug. Allerdings in zwei Fällen waren die Anrufer erfolgreich, sodass zumindest Geld abgehoben
wurde.

In einem Fall erhielt ein 79-jähriger Krefelder einen Anruf eines falschen Polizeibeamten, bei dem angeblich seine Tochter einen Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang verursacht haben soll. Für die Tochter wurde eine Kaution von mindestens 50 000 Euro gefordert. Der Mann war schon auf dem Weg Bargeld
abzuholen, um es an dem Übergabeort abzugeben. Er kam an der Polizeiwache-Süd vorbei und sprach dort Polizisten an. Diese konnten den Fall aufklären und eine Geldübergabe verhindern.

In einem weiteren Fall erhielt eine 65-jährige Krefelderin einen Anruf eines falschen Polizeibeamten. Diesmal sollte die Tochter einen tödlichen Verkehrsunfall in den Niederlanden verursacht haben. Auch hier forderte der falsche Polizeibeamte eine Kaution in Form von Bargeld oder Schmuck. Die Geschädigte hob dann Bargeld in vierstelliger Höhe ab und begab sich zum Amtsgericht. Dort übergab sie gegen 16 Uhr den Schmuck und das Bargeld an eine männliche Person. Diese flüchtete nach Übergabe des Geldes in Richtung Friedrichsplatz.

Die unbekannte Person war etwa 20 bis 25 Jahre alt, rund 1,70 bis 1,80 Meter groß, von schlanker Statur. Er trug einen grauen Kapuzenpullover, weißes T-Shirt, blaue Jeanshose, schwarze Bauchtasche. Er hatte ein südländisches Erscheinungsbild und
sprach akzentfreies deutsch.

Für Hinweise melden Sie sich bitte bei der Polizei unter der 02151/6340 oder unter hinweise.krefeld@polizei.nrw.de.

Die Polizei warnt: Seien auch Sie misstrauisch. Übergeben Sie keiner fremden Person Bargeld oder Schmuck.