Fußball Gericht nimmt Wertung des Spiels wieder zurück

Bei Linn gegen Kaldenkirchen bleibt es bei einem 1:1. Unterlagen wieder aufgetaucht.

Sehr viel Unruhe herrschte in den vergangenen Tagen bei den beiden Fußball-A-Kreisligisten Linner SV und TSV Kaldenkirchen sowie dem Kreissportgericht. Der TSV Kaldenkirchen hatte gegen die Wertung des Spiels, das am 30. August 2018 gegen den Linner SV stattfand (Endstand 1:1) Einspruch eingelegt.

Der Grund hierfür war der Einsatz des Spielers Adi Vrebac, der zuvor von den Linnern zum Vertragsspieler erklärt worden war. Bemängelt wird aus Kaldenkirchen, dass der Nachweis über notwendige abzuführende Gelder (Sozial- und Lohnsteuer) vom Linner SV angeblich nicht fristgerecht bei der Passstelle des Fußballverbandes in Duisburg eingereicht worden war. Dies wäre ein Verstoß gegen Paragraph 7 der Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV).

Linner legen gegen Urteil Berufung ein

Die Linner teilten zwar mit, dass die entsprechenden Unterlagen der Passstelle fristgerecht übermittelt worden waren, beim Verband wurde der Eingang allerdings zunächst nicht bestätigt. So erging ein Urteil des Kreissportgerichts unter der Leitung des Vorsitzenden Rainer Hohn, der dem Einspruch von Kaldenkirchen stattgab und das Spiel mit 2:0 Toren und drei Punkten für die Grenzländer wertete.

Hohn bestätigte auf Nachfrage der WZ den Vorgang und sagte: „Da die Unterlagen bei der Passstelle nicht gefunden wurden, mussten wir dem Einspruch stattgeben.“ Linn legte daraufhin Berufung ein.

Nach intensiver Suche bei der Passstelle in Duisburg wurden die Linner Unterlagen nun doch dort aufgefunden. Es bestätigte sich im Nachgang, dass Linn fristgerecht die notwendigen Nachweise vorgelegt hatte. Hohn reagierte schnell und fällte als Kreissportgericht ein neues Urteil.

In diesem wurde die Falschinformation der Passstelle moniert und der Berufung der Linner stattgegeben. Hohn sagte: „Damit ist die Sache klar, die Sache ist vom Tisch. Es bleibt bei dem sportlichen Ergebnis von 1:1.“