Mit Geld vom Amt Schulden getilgt
52 000 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassiert.
Krefeld. Das Amtsgericht hat eine Krefelderin wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil wurde zwar zur Bewährung ausgesetzt, soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Gericht die Schuld der Angeklagten als klar erwiesen ansieht.
Von Oktober 2005 bis September 2010 hatte die Frau Leistungen in Form von Arbeitslosengeld II von der Arge — heute Jobcenter genannt — erhalten. Zusätzlich soll sie in diesem Zeitraum aber finanzielle Unterstützung von Dritten erhalten haben, die deutlich über dem Freibetrag lag. Darunter waren auch finanzielle Hilfeleistungen von ihrem damaligen Lebenspartner S., der der Angeklagten die Verfügung über ein eingerichtetes Konto gab und auf dieses zusätzlich zu den von der Arge erhaltenen Leistungen Geld überwies. Dieses Konto wurde von der Angeklagten sowohl beim Erstantrag auf Arbeitslosengeld II als auch in neun weiteren Folgeanträgen bei der Arge nicht angegeben.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte nach einer detaillierten Auflistung des Geldflusses auf ihren Konten im genannten Zeitraum nicht bedürftig war und trotzdem Leistungen kassierte. Erschwerend kam hinzu, dass die Angeklagte bei ihrem Antrag auf Arbeitslosengeld II nur eines ihrer drei Konten angab und die Zusammenarbeit mit der Arge zur Aufklärung des Falles fast grundsätzlich verweigerte.
Durch die Kontrolle der einzelnen Konten durch die Arge konnte festgestellt werden, dass die Krefelderin das Geld kassierte, dieses aber zum Beispiel nicht dazu nutzte, sich Lebensmittel oder Kleidung zu kaufen, da auf dem angegebenen Konto kein Geldfluss in dieser Richtung nachgewiesen werden konnte. Vielmehr konnte der Frau nachgewiesen werden, dass sie mit den Bezügen vom Amt Schulden von mehreren tausend Euro beglich. So bezahlte die Angeklagte zum Beispiel ihren Dispo-Kredit mit den monatlich überwiesenen Sozialleistungen nach und nach ab. Auch andere Schulden auf einem Kredikartenkonto sollen durch die bezogenen Gelder getilgt worden sein. Somit belief sich die Forderung der Arge aufgrund der geleisteten Überzahlungen an die Angeklagte auf 52 174,09 Euro.
Die Anklage gegen ihren ehemaligen Lebenspartner wurde gegen eine Zahlung in Höhe von 5000 Euro eingestellt. Die Angeklagte wiederum hingegen muss neben ihrer Bewährungsstrafe noch 100 Sozialstunden ableisten. Über die Höhe einer möglichen Rückzahlung aufgrund von Forderungen des Jobcenters wird in Zukunft vor dem Sozialgericht entschieden.