Nach Messerattacke erblindet: 18-Jähriger wegen versuchten Totschlags angeklagt

Eine lebensgefährliche Messerattacke vor einem Asylbewerberheim, die dem Opfer das Augenlicht kostete, beschäftigt das Krefelder Landgericht. Beim Prozessauftakt kam heraus, dass der mutmaßliche Messerstecher zur Tatzeit wohl noch minderjährig war.

Am Montag muss sich ein 18-Jähriger wegen versuchten Totschlags vor dem Krefelder Landgericht verantworten.

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Krefeld - Ein junger Asylbewerber steht seit Montag in Krefeld wegen einer lebensgefährlichen Messerattacke mit dramatischen Folgen vor Gericht. Beim Prozessauftakt gab es Verwirrung um das Geburtsdatum des Angeklagten: Er versicherte, zur Tatzeit am 12. Juli noch minderjährig gewesen zu sein. Das vom Bundesamt für Flüchtlinge für ihn eingetragene Geburtsdatum stimme nicht. Unterlagen in seinem Heimatland könnten dies belegen.

Tatsächlich ergaben die eiligen Recherchen des Krefelder Landgerichts, dass das Geburtsdatum (1.1.) mangels offizieller Unterlagen im Bundesamt ausgedacht worden war. Der nach eigener Aussage erst seit Oktober volljährige Mann ist wegen versuchten Totschlags angeklagt. Er soll vor einem Asylbewerberheim in Kempen im Streit einem etwa Gleichaltrigen eine Messerklinge in die Lunge gerammt haben. Das Opfer konnte zwar durch eine Notoperation gerettet werden, erblindete aber wegen einer Unterversorgung des Gehirns mit Sauerstoff.

Der Verteidiger sagte am Rande des Prozesses, sein Mandant habe nur reagiert: Das spätere Opfer habe ihm zuvor mit einem Kopfstoß mehrere Zähne ausgeschlagen. Dass der Angeklagte ein Messer hatte, sei Zufall gewesen: Damit habe er zuvor versucht, ein Rad zu reparieren. Der Prozess wird fortgesetzt.