Krefeld Neue Kündigungen treffen Schulz-Mitarbeiter in Krefeld unvorbereitet

Sechs Mitarbeiterinnen werden beim Unternehmen Schulz betriebsbedingt freigesetzt. PCC beteuert jedoch in den Standort Krefeld investieren zu wollen.

Warren Buffett ist ein amerikanischer Investor, der das Krefelder Unternehmen Schulz vor gut einem Jahr gekauft hat. PCC ist die Abkürzung für Precision Castparts Corporation (PCC), und Tochter von Buffets Beteiligungsgesellschaft Berkshire Hathaway.

Foto: RICK WILKING

Krefeld. Die Wilhelm Schulz GmbH hat ihren ersten Betriebsrat, gewählt wurde er am Freitag vergangener Woche. Ex-Eigentümer Wolfgang Schulz hatte sich über Jahrzehnte geweigert, Mitbestimmung zuzulassen in seinem Betrieb. Gewerkschaftsvertreter durften das Gelände nicht betreten. Jetzt ist Schulz raus, sein Sohn und große Teile seiner Führungs-Crew sind ebenfalls vor die Tür gesetzt und der neue Eigentümer PCC führt entgegen der amerikanischen Arbeitskultur eine Mitarbeitervertretung ein. Alles gut? Am Donnerstag hat es sechs betriebsbedingte Kündigungen in der Abteilung Auftragsabwicklung gegeben. Unter kuriosen Umständen.

Wie die WZ aus dem Umfeld der Betroffenen erfuhr, hat der Unternehmensfahrer die Kündigungen am Donnerstagabend vor der Betriebsratswahl in die entsprechenden Briefkästen geworfen. Darin ist die Rede davon, die „Personalstärke an den tatsächlichen Bedarf“ anpassen zu wollen. Also betriebsbedingt zu kündigen.

Die Betroffenen trifft diese Hiobsbotschaft offenbar völlig unvorbereitet. Am Freitagmorgen, heißt es, habe auch niemand mehr in den Briefkasten geschaut, so dass allesamt ganz normal zum Job erschienen seien. Ein persönliches Gespräch seitens der Firma habe es während oder nach der Schicht auch nicht gegeben, so sei man nach der Heimkehr böse erwacht.

Offensichtlich hat das Unternehmen Schulz auch keine Lust, sich mit den Gekündigten vor dem Arbeitsgericht zu treffen. In den Schreiben werden dem Vernehmen nach — je nach Länge der Unternehmenszugehörigkeit — so genannte Klageverzichtsprämien angeboten. Abfindungen also, die den Betroffenen den Abschied erleichtern, sie aber auch zu Stillschweigen verpflichten sollen.

Beim DGB Krefeld ist Philipp Einfalt, stellvertretender Vorsitzender, alarmiert: „Es stellt sich die Frage, ob Kündigungen bei der Firma Schulz als Angriff auf die Arbeitnehmerrechte zu werten sind. Den betroffenen Kolleginnen ist eine Kündigungsschutzklage zu empfehlen. Verzichten Sie auf das Klagerecht, wird dies als Beteiligungssachverhalt gewertet.“ Das heiße, ein aktives Mitwirken der Mitarbeiter an der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses würde angenommen und führe daher im allgemeinen zu einer Sperrfrist. „Heißt, zum Ruhen des Anspruches auf Arbeitslosengeld für zwölf Wochen. Der DGB wird die Vorgänge verfolgen und die Arbeitnehmer unterstützen.“

Der neue Schulz-Eigentümer PCC mit Sitz in Portland tritt allen Spekulationen entgegen, dass die Amerikaner sich in Krefeld nur Know-how und Patente sichern wollten, um die Firma dann weiterzuverkaufen. „Es sind Investitionen in den Standort vorgesehen und überhaupt kein Verkauf. Verkauf ist absurd und entbehrt jeder Grundlage. Die Performance und Qualität der Produktion am Standort Krefeld ist für PCC im gesamten Konzern extrem wertvoll“, sagt PCC-Sprecher Carsten Zehm auf WZ-Anfrage.

Zehm spricht von personellen Anpassungen, die aufgrund der vorgefundenen wirtschaftlichen Situation vorgenommen werden müssten. Die Art und Weise der Kündigungen ohne persönliches Gespräch kommentiert Zehm nicht.

Dafür widerspricht er der Darstellung der Gewerkschaft: „Es handelt sich hierbei um ordentliche Kündigungen, durch die den Arbeitnehmern beim Arbeitsamt keinerlei Nachteil entstehen.“ Heißt, nach Auffassung von PCC würden die Mitarbeiter nicht für das Arbeitslosengeld gesperrt, sollten sie auf eine Kündigungsschutzklage verzichten.