Prozess: Handfester Streit um Drogen
Einem 35-jährigen Krefelder wird Raub vorgeworfen. Der Geschädigte allerdings erschien zum zweiten Mal nicht vor Gericht.
Krefeld. Nach einem Streit im Drogenmilieu verhandelt die zweite große Strafkammer des Landgerichtes jetzt gegen Gökhan G. Dem 35-jährigen Krefelder wird Raub vorgeworfen. Er soll sein Opfer in dessen Wohnung mit einem Messer bedroht und mit Reizgas besprüht haben. Dann, so die Anklage, habe er dessen Bargeld gestohlen.
Die vorliegende Aussage des Geschädigten konnte vor der Strafkammer nicht bestätigt werden, da er als Zeuge weder bei der ersten Verhandlung noch bei der Fortsetzung vor Gericht erschien. „Der Zeuge kann nicht vorgeführt werden. Seine Wohnung ist leergeräumt, und er ist ausgeflogen“, verlas der Richter. „Suchen Sie mal am Theaterplatz“, versuchte der Angeklagte zu helfen.
Zuvor hatte Gökhan G. in einer Erklärung eine ganz andere Version des betreffenden Abends zu Protokoll gegeben. Demnach war G. auf der Suche nach Heroin, als er sich in die Wohnung des Geschädigten begab.
Dieser habe ihm die Droge nach Zahlung von 200 Euro ausgehändigt. Noch in der Wohnung habe der Angeklagte einen Teil konsumiert. Die Qualität habe nicht seinen Erwartungen entsprochen. „Gib mir mein Geld zurück“, habe der Angeklagte dann gefordert. Im Laufe der folgenden körperlichen Auseinandersetzung habe das Opfer ihn mit dem Messer bedroht, und er habe sich mit dem Reizgas gewehrt. „Ich hatte dann auch das Messer in der Hand“, erklärte der Angeklagte. Der Geschädigte habe sich beim Griff nach dem Messer verletzt. Geld habe er nicht an sich genommen.
Der Richter wies auf eine „schwache Stelle“ in der Erklärung des Angeklagten hin, die dieser nicht weiter erklären konnte. Warum habe Gökhan G. das Geld, welches er vom Geschädigten zurückhaben wollte, nicht genommen, als dieser hilflos am Boden lag? Ein neues Licht auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen warf der Angeklagte mit dem Satz, Mirko M. habe ihm angeboten, gegen Geld seine Aussage zu ändern.
Konkret wurde es im Gerichtssaal nur noch bei der Verlesung der erheblichen Vorstrafenliste aus Drogenbeschaffungsdelikten des seit seinem 18. Lebensjahr heroinabhängigen Untersuchungshäftlings. „Und dann haben Sie auch noch eine Langzeittherapie in Köln gleich am ersten Tag wegen Drogenkonsums abgebrochen und dann eine sozialtherapeutische Wohngemeinschaft nach kurzer Zeit wieder verlassen“, sagte der Richter kopfschüttelnd — und verkündete anschließend, dass das Gericht den Geschädigten zwischenzeitlich ausfindig gemacht habe.