Prozess um verschwundene Geldautomaten - ein Urteil, vier Freisprüche, ein Geflohener
Amtsrichter verurteilte einen von fünf Angeklagten zu einer Geldstrafe. Ansonsten gab es Freisprüche und eine Verfahrenseinstellung.
Krefeld. Im Sommer 2010 verschwanden aus den Räumen des Deutsch-Türkischen Kulturvereins an der Neuen Linner Straße drei Geldspielautomaten und zwei Satelliten-Receiver. Ohne Spuren zu hinterlassen waren die Diebe in das Gebäude gelangt. Die Polizei ermittelte, auch verdeckt, und schnappte zu, als K. und C. die Automaten zu Geld machen wollten.
Gestern saßen fünf Angeklagte vor dem Amtsrichter. Nummer sechs erschien nicht zur Verhandlung, weilte lieber in der Türkei. G. wird verdächtigt, den Diebstahl begangen zu haben und wird sich in einem gesonderten Verfahren verantworten müssen.
Die Staatsanwaltschaft wirft den übrigen Männern (24 bis 30 Jahre alt) Hehlerei vor. C. beteuerte, er habe die Automaten lediglich vermitteln wollen. Und zwar an die ehemaligen Besitzer.
Jetzt tauchte erstmals eine dubiose Person („Toni, der Albaner“) auf, die laut K. und C. die Automaten zum Kauf angeboten hatte. Aufgrund eines weiteren Verfahrens gegen C. wurde in diesem Fall das Verfahren gegen ihn eingestellt.
K. verstrickte sich bei seinen Aussagen in Widersprüche. Das Gericht befand, dass er gewusst haben musste, dass es sich bei den Automaten um Diebesgut handelte. Er bekam eine Geldstrafe von 2400 Euro aufgebrummt.
Die Mitangeklagten Y. und B. haben sich nach Ansicht des Gerichts nichts zu Schulden kommen lassen und wurden freigesprochen. B. hatte einen der Schlüssel für den Besitzer des Cafés im Kulturverein verwaltet. Einen weiteren Schlüssel besaß der weiterhin Angeklagte G., der diesen aber verloren haben will.
Eine Nachbarin sagte als Zeugin zwar aus, dass sie den Angeklagten Y. beim Transport der Automaten von der Wohnung des Angeklagten K. gesehen haben will, wo die Geräte von der Polizei sichergestellt wurden.
Doch Y. gab an, gar nicht in Krefeld gewesen zu sein. „Sie können meine Fingerabdrücke nehmen“, erklärte er. Zudem wurde er auch von den Mitangeklagten nicht als Mittäter angegeben. „Die Sache ist frei erfunden“, erklärte sein Anwalt.