Corona-Quarantäne für Schüler Wenn das neue Schuljahr sofort wieder unterbrochen wird
Krefeld · Rund 150 Krefelder Schüler, aber auch 185 Kita-Kinder müssen wegen Corona zuhause bleiben.
„Im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes, also sowohl in Ihrem Interesse als auch im Interesse der Öffentlichkeit ist es nach Festlegung des Gesundheitsamtes notwendig, dass Ihr Kind als Kontaktperson der Kategorie I vorsorglich ab sofort Zuhause bleibt.“ So beginnt ein Elternbrief, der jetzt an die Eltern von rund 130 Schülern der Gesamtschule Oppum geschickt wurde.
Und die sind nicht die einzigen Schüler, für die das neue Schuljahr schon nach ein paar Tagen wegen eines Coronafalls in ihrer Schule wieder unterbrochen wurde. Auch an der Gesamtschule Uerdingen trifft es acht Schüler, weitere drei am Fabritianum und eine Klasse an der Regenbogenschule.
Auch im Kita-Bereich müssen insgesamt 185 Krefelder Kinder zu Hause bleiben. 100 wegen eines Coronafalls in der Kita Wilhelmstraße. Und 85 aus der Kita Märklinstraße, wo eine Erzieherin positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Auch 15 Mitarbeitende wurden hier vorsorglich als Kontaktpersonen eingestuft und in die häusliche Absonderung geschickt.
In all diesen Fällen wird der Alltag in den Familien erneut auf eine harte Probe gestellt, Betreuung muss sichergestellt werden. Denkbar wäre auch gewesen, dass noch wesentlich mehr Menschen betroffen wären. So hat man an der Gesamtschule Oppum den Kreis der in Quarantäne geschickten Schüler auf die fünf von der infizierten Lehrkraft unterrichteten Klassen beschränkt. Anderen Kollegen, so heißt es von Seiten der Stadt, ist die Lehrkraft offenbar nicht so nahe gekommen, dass auch diese in Quarantäne hätten geschickt werden müssen.
Nun müssen also jene 130 Schüler der Gesamtschule Oppum voraussichtlich bis zum 2. September zuhause bleiben. In dem Elternbrief werden die Erziehungsberechtigten aufgefordert, sich mit dem Diagnosezentrum in Verbindung zu setzen, um zur schnellstmöglichen Abklärung einen Abstrich für ihr Kind zu veranlassen. Dass ein möglicher negativer Test eine frühere Rückkehr in die Schule ermöglichen könnte – davon ist bei der Stadtverwaltung nicht die Rede.
Wohl aber werden in dem bereits erwähnten Elternbrief weitere Hinweise gegeben: „Vermeiden Sie engen Kontakt zu Ihrem Kind und achten Sie darauf, dass Ihr Kind sich regelmäßig die Hände wäscht und bei auftretendem Husten in die Ellenbeuge hustet. Organisieren Sie, welches Elternteil sich zusammen mit dem Kind separiert. Weitere Familienmitglieder wie beispielsweise Geschwister sollten den Kontakt zu diesem Kind vermeiden.“
Die Eltern, so der Rat, sollen ein Fiebertagebuch führen. Ab einer Körpertemperatur von 37, 5 Grad Celsius solle man das Kind erneut im Diagnosezentrum abstreichen lassen. Im Falle einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes solle man umgehend Kontakt zum Arzt aufnehmen. Auch werde sich in den nächsten Tagen ein Mitarbeiter des Gesundheitsamts melden und die weitere Vorgehensweise zur häuslichen Absonderung, also zur Quarantäne besprechen.
Eltern und Geschwister
müssen nicht in Quarantäne
Auf die Eltern und die Geschwister der in Quarantäne geschickten Schüler wird die Quarantäne-Anordnung übrigens nicht ausgedehnt. Diese dürfen sich also weiter in der Öffentlichkeit bewegen beziehungsweise in ihre Schulen gehen.
Wie die betroffenen Schüler den nun ausfallenden Lernstoff bewältigen können, wie es um eventuell nachzuschreibende Klassenarbeiten steht – das dürfte nicht nur an den derzeit betroffenen Schulen ein Thema sein. Jeden Tag könnten neue Fälle dazukommen, die die gesamte Planung über den Haufen werfen. Auf Anfrage der WZ erklärt dazu eine Sprecherin der für die Schulaufsicht zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf: „Das Schulministerium hat festgelegt, dass die zu einer Quarantäne verpflichteten Schülerinnen und Schüler Distanzunterricht erhalten. Sie sind verpflichtet, sich auf diesen Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.“ Wie bereits in den letzten Wochen des vergangenen Schuljahres sollen die Schulen den Distanzunterricht unter Berücksichtigung der technischen Ausstattung der Schule, der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte organisieren. Wenn Lehrkräfte aufgrund einer Quarantänemaßnahme oder wegen eines Attests nicht im Präsenzunterricht einsetzbar seien, könnten sie unter anderem Aufgaben im Rahmen des Distanzunterrichts wahrnehmen, heißt es bei der Bezirksregierung.