1024 Verfahren eingeleitet So viel hat Krefeld mit Corona-Bußgeldern eingenommen
Krefeld · Wer ohne Maske unterwegs ist, muss ein Bußgeld zahlen. Die Stadt Krefeld hat mal zusammen gerechnet, wie viel Geld seit Beginn der Pandemie zusammengekommen ist.
Die Stadt Krefeld hat im Laufe der Pandemie wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung bisher Bußgelder in Höhe von 136 940 Euro verhängt. Das teilte die Verwaltung auf Anfrage mit. Hinzu kommen für die Betroffenen Verfahrenskosten von 16 673, so dass sich die Gesamtsumme auf 153 613 Euro beläuft. Insgesamt wurden durch den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) und die Polizei 1024 Verstöße festgestellt und entsprechende Verfahren eingeleitet. In 44 Fällen haben die Personen Einspruch eingelegt.
Wie es weiter hieß, wurde der überwiegende Teil der Verstöße in der Innenstadt festgestellt. Der fehlende Mund-Nasen-Schutz bildet dabei mit mehr als 400 Fällen den Schwerpunkt. Der Weiterbetrieb von Gastronomien wird seit der Schließung im November mit einem Regelsatz von 5000 Euro bestraft. Der KOD hat seitdem bereits zehn Verstöße gegen diese Vorschrift festgestellt. In acht Verfahren wurden jeweils 2000 Euro Bußgeld festgesetzt. Anders als beispielsweise in Wuppertal, wo das Ordnungsamt während der Feiertage keine Kontrollen durchführt, sind KOD-Mitarbeiter in Krefeld auch über Weihnachten unterwegs, um mögliche Verstöße zu ahnden.
Keine Maske in Bus und Bahn:
150 Euro Strafe
Die Höhe der Bußgelder hat das Land festgelegt. Sie bewegt sich zwischen 50 Euro für die Missachtung der Maskenpflicht in Fußgängerzonen bis zu 10 000 Euro, wenn jemand trotz des Verbots Indoor-Spielplätze oder ähnliche Einrichtungen betreibt. Wer eine Spielhalle öffnet, riskiert ein Bußgeld von 5000 Euro. Der Verkauf alkoholischer Getränke zwischen 23 und 6 Uhr wird mit 500 Euro bestraft. Wer in Bus oder Bahn ohne Maske erwischt wird, zahlt 150 Euro. Das gilt auch an den Haltestellen. In Krefeld wurden vor allem an den beiden zentralen Umsteigepunkten vor dem Hauptbahnhof und an der Rheinstraße 150-Euro-Bußgelder verhängt. Für den Verzehr von Lebensmitteln im Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstätte gilt eine Strafe von 100 Euro. Wer sich im öffentlichen Raum in einer Gruppe mit mehr als fünf Personen oder aus mehr als zwei Haushalten aufhält, zahlt pro Person 250 Euro.