Jagdszenen: Schüsse am Park kein Polizei-Fall

Empörte Bürger haben Anzeige erstattet, weil ein Mann aus einem Auto heraus in Richtung Fischelner Stadtpark geschossen haben soll.

Krefeld. Aus einem weißen Kombi heraus habe ein Autofahrer vom Mühlenfeld aus in den Fischelner Stadtpark geschossen, teilte eine Hundehalterin vergangene Woche in einer Anzeige der Polizei mit. Dann sei das Fahrzeug Richtung Kimpler Straße davon gefahren. Tatzeit: 3. Juli, morgens 8.30 Uhr.

Da die Frau das Kennzeichen gleich mitgeliefert hatte, war der Halter des Wagens schnell gefunden. Am Donnerstag teilte Polizeisprecher Dietmar Greger der WZ auf Anfrage mit, dass die "Schüsse vom Stadtpark" kein Fall für die Polizei, sondern allenfalls einer für die städtische Ordnungsbehörde (Verstoß gegen das Landesjagdgesetz) sei.

Es handele sich um einen Jagdberechtigten, der zugab, an besagtem Tag auf Ringeltauben geschossen und auch eine erlegt zu haben. Seine Schrotladung habe er aber stehend hinter der Deckung der geöffneten Autotür abgefeuert. Zuvor habe er sich vergewissert, das Menschen und andere Tiere nicht gefährdet gewesen seien.

Geschossen werden dürfen Tauben in Krefeld derzeit aber nur auf und in unmittelbarer Nähe von Gemüse- und Getreidefeldern (auch Raps, Bohnen und Erbsen). Felder gibt es allerdings nur an der anderen (westlichen) Seite des Stadtparks.

Zwei weitere Zeugen wollen das weiße Fahrzeug auch an anderen Tagen am Stadtpark gesehen haben. Auch dann sei daraus geschossen worden. Rätselhaft ist die abweichende Personenbeschreibung: Danach müsste jemand anderes den Finger am Abzug gekrümmt haben . . .