Tierfriedhof: Ein Ort zum Abschied nehmen
Auf dem Tierfriedhof trauern viele Menschen ihren Lieblingen nach.
Krefeld. Wenn ein Tier stirbt, ist das für den Besitzer oft ein sehr schmerzhafter Verlust. Mit dem Gedanken, seinen Liebling in eine Tierköperbeseitigunsanstalt zu geben, wo er dann zu Tiermehl verarbeitet wird, können sich nur die wenigsten Halter anfreunden. Aber es gibt andere Möglichkeiten. Eine ist, im eigenen Garten die letzte Ruhestätte für sein Haustier auszuheben. Doch das ist nur unter strengen Auflagen erlaubt.
Es muss und kann aber nicht immer der eigene Garten sein. Adelheid und Manfred Müller aus Remscheid haben ihren Urlaub in den Niederlanden unterbrochen, um am fünften Todestag ihres Silberpudels Henry sein Grab auf dem Tierfriedhof Kamps in Fischeln zu besuchen. "Es mag zwar verrückt klingen", so Adelheid Müller, "aber Henry war immer ein Familienmitglied und wir wollten seine Würde auch nach seinem Tod erhalten."
Der Tierfriedhof auf der Vulkanstraße 191 existiert bereits seit 24 Jahren. Begraben werden nur Kleintiere. Darunter fallen Vögel, Nagetiere, Katzen und Hunde. Der Termin für die Bestattung kann sehr kurzfristig gemacht werden, auch am Wochenende. Das Grab wird für vier Jahre gepachtet. "Eine Verlängerung der Pacht ist aber immer möglich", so Michael Kamps, Besitzer des Tierfriedhofgeländes.
Tierbestattungen sind keine Modeerscheinung. Bereits 12 000 v. Chr. wurden Tiere mit Menschen zusammen oder alleine begraben. Die große Verbundenheit zwischen Mensch und Tier macht einen würdevollen und rituellen Abschied nach dem Tode nötig. Adelheid Müller sagt: "Auch wenn die meisten Freunde das nicht verstehen können, aber für uns war dieser Ort für die Trauerarbeit sehr wichtig."
Zurück zur Ruhestätte im eigenen Garten und den strengen Auflagen: Als erstes muss sicher gestellt werden, dass der eigene Grund und Boden nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt. Infos bekommt man im Umweltamt bei der unteren Wasserbehörde. Wenn das geklärt ist, sollte Folgendes beachtet werden: Das Tier muss mit einer mindestens 50 cm starken Erdschicht bedeckt sein. Das Grab darf außerdem nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze liegen. Wer gegen diese Auflagen verstößt oder gar auf die Idee kommt, sein Tier auf einer öffentlichen Wiese oder im Wald zu begraben, dem drohen Strafen bis zu 15 000 Euro.