Oberverwaltungsgericht erteilt Projekt Rheinblick Absage
Krefeld-Uerdingen. Den Bebauungsplan Nr. 677/I zum Projekt Rheinblick östlich der Hohenbudberger Straße hat das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt nach einer mündlichen Verhandlung für unwirksam erklärt.
Eine Revision ist nicht zugelassen. Damit sind die Pläne für das Projekt „Rheinblick“ für die nächsten Jahre wohl vom Tisch. Dabei sollte dieses Vorhaben am Rhein zum „Leuchtturmprojekt“ für Krefeld werden.
Heinrich Yoksulian, der Kläger und Besitzer der Immobilie, die von dem Bebauungsplan betroffen war, zeigt sich befriedigt über das Münsteraner Urteil. „Es stellt den Wert des Grundstücks wieder her“, sagt Yoksulian. Und: „Das Problem an der ganzen Sache war die Starrköpfigkeit der Stadt.“
Mit den Investoren und anderen Interessenten und den viere Eigentümern der anderen Grundstücke am Rheinblick-Projekt habe er nie ernsthafte Probleme gehabt. „Aber der Bebauungsplan war mit zu vielen Einschränkungen für mich verbunden. Die Gestaltungsmöglichkeiten für mich waren zu restriktiv.“
Bei der Klageerhebung im Juni vor zwei Jahren hatte Yoksulian von „kalter Enteignung“ gesprochen“. Wegen der Pflichtabstände, die zum Industriegelände von Bayer, die dort unter anderem Schwefel-säure lagern, einzuhalten sind, sei auf seinen Flächen Wohnen und Gastronomie ausgeschlossen. "Mir bleibt nur, meine Fläche zum Parken oder für Grünfläche herzugeben", ärgerte sich der Eigentü-mer damals.
Mit nur geringfügig anders verlaufender Flucht sei zumindest Innengastronomie möglich gewesen, meint Yoksulian. Er wollte für den Rheinblick die alten Fabrikgebäude der ehemaligen Speiseölfabrik Holtz & Willemsen (HOWINOL- Werke) vermarkten. Dabei ging es um rund 4000 Quadratmeter indi-viduell gestaltbarer Nutzfläche, größtenteils mit Loftcharakter und multifunktionalen Nutzungsmöglich-keiten.
Matthias Melcher, der derzeit den Dujardin-Komplex ausbaut, ist enttäuscht. „Seit über zehn Jahren wird daran gearbeitet und nun wieder für Jahre zurückgeworfen. Ich bin sehr traurig über das Urteil, weil der Rheinblick eine ganz große Bedeutung für Uerdingen hat.“
Das schriftliche Urteil und die genaue Urteilsbegründung sind in einigen Wochen zu erwarten. Mit der Bekanntmachung des Urteils im Amtsblatt wird die Nichtigkeit des Bebauungsplanes verbindlich für jedermann. Sobald nähere Informationen zum Sachverhalt vorliegen, will die Verwaltung mit den betroffenen Grundstückseigentümern die weitere Vorgehensweise erörtern und offene Fragen beantworten.