Vanck-Gelände bleibt umstritten
Die Anlieger am Rott beklagen, dass die Politik sie nicht ausreichend schützt.
Krefeld. Nach wie vor umstritten ist das geplante Neubaugebiet an der Straße Rott in Bockum. Auf dem Gelände der ehemaligen Spedition Vanck nördlich der Friedrich-Ebert-Straße will ein Investor ein Mehr- und eine Reihe Einfamilienhäuser bauen. Das Thema bestimmte, anderthalb Jahre nach Vorstellung der ersten Pläne, die jüngste Sitzung der Bezirksvertretung Ost. Seither scheinen sich die Bedenken der Anwohner gegen das Projekt eher verhärtet zu haben. Auch das Stadtteilparlament reagierte mit Zurückhaltung.
Bezirksvorsteher Wolfgang Merkel (SPD) bezog den Tagesordnungspunkt in die Einwohnerfragestunde mit ein, damit die zahlreichen Anwohner der drei betroffenen Straßenabschnitte zu Wort kommen konnten. Auf den Punkt brachte die Sorgen dieses Kreises Birgit Pricken von der Grotenburgstraße. Ihr Garten grenzt wie die der Friedrich-Ebert-Straße direkt an die geplanten Neubauten im westlichen Bereich des Bebauungsplanes 781.
Sie sagt: „Niemand von uns hat etwas gegen eine maßvolle Bebauung eines Brachgeländes. Aber hier wird den Interessen des Investors eine höhere Wertigkeit eingeräumt, als den angestammten Bewohnern. Die Planung wird vom Profit des Investors bestimmt, nicht von unseren Interessen.“
Insbesondere wandte sich Pricken wie auch alle anderen Anwohner im Bockumer Rathaus gegen die geplante Bebauung im hinteren Bereich mit zwei Voll- und einem Staffelgeschoss plus Dachterrassen. Birgit Pricken: „Wir verlangen von der Politik, dass sie uns Anliegern mehr Schutz bietet.“ Ein Staffelgeschoss springe zwar von der Hausfront zurück, ändere aber nichts an der Gesamthöhe.
Angelika Brünsing (CDU) bemängelte die fehlende Transparenz des Verfahrens für die Anwohner. „Das muss behutsamer geschehen.“ SPD-Sprecher Oliver Leist setzte sich für eine eingeschossige Bebauung im Innenbereich ein. FDP-Ratsherr Joachim C. Heitmann verwies darauf, dass es in der Stadt etwa 2000 andere bebaubare Grundstücke gebe.
Empörung auch darüber, dass der bisherige Baumbestand inzwischen fast vollständig gerodet wurde. Ob dafür eine Fällgenehmigung vorlag, konnte in der Sitzung nicht geklärt werden. Heitmann: „So etwas ist nur bei einem rechtsgültigen Bebauungsplan möglich. Sonst ist das rechtswidrig.“ Er wolle sich darüber, so der FDP-Politiker, „Akteneinsicht verschaffen.“ Außerdem verlangte Heitmann, dass dem Planungsausschuss, der am 4. Dezember über den Bebauungsplan zu beraten hat, das genaue und vollständige Protokoll der Sitzung mit den Einwänden der Anlieger vorliegen müsse.