Tierquälerin gesteht alle Tötungen
17-Jährige wird als schuldfähig angesehen.
Krefeld. Die 17-Jährige, die in diesem Sommer in Traar und Umgebung für Angst und Schrecken unter Tierbesitzern gesorgt hat, soll vor dem Amtsgericht angeklagt werden. Das erklärte Oberstaatsanwalt Axel Stahl auf WZ-Anfrage. Die Jugendliche hat demnach in einer Erklärung über ihren Anwalt nun doch gestanden, drei Tiere getötet und zwei von ihnen enthauptet zu haben. Bislang hatte das Mädchen lediglich eingeräumt, am Luiter Weg ein totes Pony gefunden und diesem dann den Kopf abgetrennt zu haben.
Eine Erklärung für ihre Taten kann die 17-Jährige allerdings nicht geben. Um deren Identität nicht preiszugeben, halten sich die Ermittlungsbehörden mit Angaben zu ihrer Person zurück. Offenbar ist es aber so, dass sich die Jugendliche aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht klar artikulieren kann. Damit bleiben ihre Motive rätselhaft. Auch die Gutachterin konnte diese nicht in Erfahrung bringen. Unklar ist zudem weiterhin, warum das Mädchen am 10. August am Langendyk erneut ein Schaf tötete, obwohl es längst als mutmaßliche Tierquälerin ermittelt worden war. Bei dieser Tat war es von Zeugen gesehen worden.
Die Sachverständige stuft die 17-Jährige derzeit als schuldfähig ein. Sie soll daher wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz angeklagt werden, sagt Stahl. Aktuell wird sie in einer psychiatrischen Klinik in Süchteln behandelt, weil sie auf Initiative ihrer Eltern eingewiesen worden war. Eine Zwangsunterbringung ist rechtlich nicht möglich. Möglicherweise wird sie demnächst entlassen. Nach Angaben Stahls sei mit den Eltern vereinbart, dass sie nicht im Krefelder Raum untergebracht wird.
Obwohl das Mädchen zwischenzeitlich alle ihr vorgeworfenen Tötungen — zwei Schafe und ein Pony waren umgebracht worden — gestanden hat, ist nach wie vor der Verbleib eines Tierkopfes ungeklärt. Bislang war lediglich der abgetrennte Schädel des Ponys aufgefunden worden. Dass sie weitere Tiere durch Stiche schwer verletzt haben soll, hat sie ebenfalls nicht zugegeben.