Krefeld Umweltdezernent Thomas Visser: "Der Landschaftsplan ist Grundlage für den grünen Charakter Krefelds"
Krefeld. „Der Landschaftsplan ist eine Erfolgsgeschichte. Er bildet die Grundlage dafür, dass die humanen Proportionen der Stadt, der grüne Charakter Krefelds, in den letzten 25 Jahren gewahrt wurden.“ So umreißt Thomas Visser, Dezernent für Umwelt und Grünflächen, die Historie eines Planes, der, im Gegensatz zu Flächennutzungs- oder Bebauungsplänen, ein relativ stiefmütterliches Dasein in der öffentlichen Wahrnehmung fristet.
Die WZ sprach darüber mit Visser und Heino Thies, Abteilungsleiter im Fachbereich Grünflächen.
Der Landschaftsplan wurde vor 25 Jahren, damals noch von Oberbürgermeister Willi Wahl (SPD) unterschrieben. Wie lange etwa liefen die Vorbereitungen dafür undfür welche Bereiche gilt er?
Heino Thies: Darüber wurde damals rund zehn Jahre lang in Krefeld diskutiert. 1991 trat er in Kraft. Der Plan betrifft vorwiegend die Landschaft im Außenbereich der Stadt, die Grün- und Erholungsflächen, den landwirtschaftlichen Bereich und die Waldflächen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern ist er in NRW verbindliches Planungsrecht auf kommunaler Ebene. Genehmigt wird er von der Bezirksregierung. Im Bundesnaturschutzgesetz wird der Landschaftsplan rechtlich festgelegt.
Der Landschaftsplan beschränkt sich aber nicht nur passiv auf die Ausweisung von Grün- oder Waldflächen sondern setzt auch aktiv Entwicklungsziele in diesen Bereichen fest. Wie sehen diese aus?
Thies: Der Landschaftsplan beinhaltet üblicherweise die Zielsetzungen für Freiflächen wie die Zweckbestimmungen für Brachflächen, die Ausdehnung und Grenzen der Siedlungstätigkeit, die Entwicklungsziele für Natur und Landschaft z.B. Vorschläge für Ausgleichsflächen, Wanderwege, Bepflanzungsmaßnahmen. Dazu gehört auch die Festlegung besonders erhaltenswerter Teile von Natur und Landschaft, Vorrangflächen für Naturschutz und die besondere Festsetzungen für forstliche Nutzungen, z.B. die Wiederaufforstungsflächen.
Die landwirtschaftlich genutzten Flächen verringerten sich seither um rund 1000 Hektar, das sind zehn Millionen Quadratmeter. Trotzdem sprechen Sie von einer Erfolgsgeschichte?
Thomas Visser: Beim Rückgang dieser Flächen muss berücksichtigt werden, dass Teile dieser Flächen in Blüh- und Brachestreifen oder in Grünland oder Wald umgewandelt wurden. Unter dem Strich bleibt ein Verlust von rund 400 Hektar. Der Verlust geht auf Wohnungsbau und Entwicklung von Gewerbegebieten zurück. Das sind zum Beispiel Schicksbaum, Kütterheide oder Fichtenhain. Deshalb arbeitet die Stadtplanung seit Jahren verstärkt an der Entwicklung von Innenstadtarealen zur Wohnbebauung. Andererseits aber muss auch festgehalten werden, dass die unter Naturschutz stehenden Flächen von 277 Hektar im Jahr 1991 bis heute auf jetzt 951 Hektar ausgeweitet wurden. Die Zahl dieser Gebiete konnte von damals vier auf heute neun rechtkräftig ausgewiesen werden.
Macht denn der Flächennutzungsplan (FNP) den Landschaftsplan nicht überflüssig? Kämpfen die Grünbewahrer nicht gegen die Windmühlen von Wohnbebauung und Ausweisung von Gewerbegebieten?
Visser: Nein. Er wird für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt und ist die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung, speziell die Flächennutzungsplanung. Der Landschaftsplan überspannt dabei einen Zeitraum von zehn bis 15 Jahren und wird der jeweiligen aktuellen Entwicklung angepasst und fortgeschrieben. Zwischen Landschafts- und Flächennutzungsplanern gibt es das ungeschriebene Einvernehmen, dass jeweils eine Hälfte der Stadt bebaut, die andere unbebaut bleibt. Grundlage für den FNP ist der Landschaftsplan. Im Zweifel muss die Politik über strittige Projekte entscheiden. Um jede Fläche, die versiegelt wird, gibt es Diskussionen pro und kontra. Dafür müssen Kompromisse gefunden werden.
Wie viele Veränderungen hat es am Plan in den letzten 25 Jahren gegeben ? Was waren die Haupttendenzen dabei?
Visser: Es gab insgesamt 38 Änderungsverfahren. Derzeit läuft die 39. Änderung zum Naturschutzgebiet Latumer Bruch mit Buersbach, Stadtgräben und SWK-Wasserwerk In der Elt. Dort sollen die Nutzungsbedingungen zum Schutz der dort lebenden Tiere verschärft werden.
Zum Beispiel dürfen die Uferbereiche der Biotope nicht mehr betreten werden. Haupttendenz war die Ausweitung von Naturschutzgebieten und die Anpassung an die FHH-Vorgaben (Fauna-Flora-Habitat) der Europäischen Union. Aber in vier Verfahren ging es auch um die Anpassung des Planes an bauliche Entwicklungen.