Inzidenz bei 214,1 Zwei weitere Corona-Todesfälle in Krefeld
Krefeld · In einem Fall lag eine Infektion mit der sogenannten britischen Variante vor. 75 neue Corona-Infektionen sind in den vergangenen 24 Stunden in Krefeld dazu gekommen.
Zwei neue Todesfälle im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie meldete das Krefelder Gesundheitsamt am Mittwoch. Es handelt sich um eine Person im Alter von Mitte 80 und eine Person im Alter von rund 80 Jahren. Beide sind im Krankenhaus verstorben, beide lebten zuvor nicht in einem Heim. In einem Fall lag eine Infektion mit der sogenannten britischen Variante vor. 152 Personen sind insgesamt bisher in Krefeld im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben.
Insgesamt 75 neue Corona-Infektionen sind nach den städtischen Zahlen in den vergangenen 24 Stunden hinzugekommen (Stand Mittwoch, 28. April, 0 Uhr). Die Gesamtzahl aller bestätigten Fälle steigt damit auf 10.151. Als aktuell infiziert gelten 711 Personen, 21 mehr als am Vortag. Genesen sind nach einer Corona-Infektion rechnerisch nun 9.288 Personen, 52 mehr als am Vortag. Die Sieben-Tage-Inzidenz, die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, sinkt auf 214,1. Am Vortag hatte das Robert-Koch-Institut (RKI) diesen Wert mit 233,5 angegeben.
Im Krankenhaus liegen aktuell 50 Personen aus Krefeld. Zehn dieser Patienten liegen auf der Intensivstation, vier von ihnen werden beatmet. 30.553 Personen haben sich bisher – freiwillig oder behördlich angeordnet – in Quarantäne begeben. Bislang sind 48.901 Erstabstriche vorgenommen worden, 693 davon sind noch offen. Neue Infektionsfälle aus Schulen und Kindertageseinrichtungen wurden nicht gemeldet.
KOD und Polizei treffen 82 Personen während Ausgangssperre an
Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) und Polizei haben in der Nacht zu Mittwoch gemeinsam die Ausgangssperre kontrolliert, die im Infektionsschutzgesetz ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 vorgesehen ist. Insgesamt 82 Personen wurden im öffentlichen Stadtgebiet zwischen 22 und 5 Uhr angetroffen. Gegen 15 Personen mussten dabei Bußgeldverfahren eingeleitet werden, da diese keine gewichtigen Gründe zum Ausgang glaubhaft machen konnten. Ein Bußgeld in Höhe von jeweils 250 Euro wird fällig. Andere Personen konnten solche Gründe glaubhaft vortragen. In manchen Fällen wurde auch zunächst auch lediglich eine Ermahnung ausgesprochen.
Der Kommunale Ordnungsdienst überprüfte bei 23 Personen die Einhaltung der Quarantäne-Regeln. Zwei Personen konnten nicht angetroffen werden. Gegen diese wird nun ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Zudem überwachte der KOD wieder die Regeln der Kontaktbeschränkung. In einer Wohnung nordöstlich der Innenstadt wurden dabei fünf Personen aus insgesamt vier Haushalten angetroffen. Dies stellt einen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz dar, das Kontakte im privaten Raum auf Angehörige eines Haushaltes und einer weiteren Person beschränkt. Da die 51-jährige Wohnungsinhaberin den KOD-Dienstkräften den Zutritt zu ihrer Wohnung verwehrte, wurde die Polizei zur Unterstützung hinzugezogen. Alle angetroffenen Personen erwartet nunmehr ein Bußgeld von jeweils 250 Euro.