A3: Standstreifen wird befahrbar
Weil künftig auch der Standstreifen auf der A 3 in Richtung Oberhausen genutzt werden soll, verzögert sich die Genehmigung für den Einbau des Flüsterasphalts.
Erkrath. Die Nachricht, dass auf der Autobahn 3 zwischen dem Hildener Kreuz und der Anschlussstelle Mettmann sogenannter Flüsterasphalt aufgetragen wird, ist nicht neu. Ende März des vergangenen Jahres erreichte die Stadt die gute Nachricht. Fünf Dezibel weniger verspricht der neue Belag. „Im Neuzustand ist es manchmal sogar etwa mehr“, sagt Joachim Minten, Leiter der Bauabteilung der Autobahnniederlassung Krefeld des Landesbetriebs Straßen.
Er hofft, dass im Frühsommer des kommenden Jahres mit der Komplettinstandsetzung des Autobahnabschnitts begonnen werden kann. Bis in eine Tiefe von 60 Zentimeter wird die Autobahn dann in beide Richtungen erneuert. Weil der offenporige Asphalt die letzte Schicht darstellt, wird diese erst 2014 aufgebracht. Insgesamt schätzt Minten die Bauzeit auf gut zwei Jahre. Ist der Winter schlecht, können es auch zweieinhalb Jahre werden.
Doch noch ist der Zeitplan nur hypothetisch. Der Landesbetrieb Straßen hat für die Strecke zwischen Mettmann und dem Hildener Kreuz schon einen großen Erhaltungsentwurf erstellt und diesen auch dem Bundesverkehrsministerium vorgelegt: „Wir warten jetzt auf die Genehmigung. Sobald diese vorliegt, beginnen wir sofort mit der Ausschreibung“, kündigt Minten an.
Dass die Genehmigung noch auf sich warten lässt, erläutert Minten mit dem Hinweis auf Gutachten und Untersuchungen, die der Landesbetrieb dem Bundesverkehrsministerium vorlegen muss. Denn künftig soll auch der Standstreifen der A 3 zwischen 7 und 9 Uhr ab Hildener Kreuz in Richtung Osterhausen befahrbar sein. „Das ist eine gute Sache“, sagt Minten. „Das verflüssigt den Verkehr und sorgt auch für eine Lärmreduzierung, wenn die Lastwagen nicht ständig anfahren und abbremsen müssen.“
Weil der Standstreifen dafür entsprechend ausgebaut und verstärkt werden muss sowie ebenfalls Flüsterasphalt erhalten wird, musste der Landesbetrieb prüfen lassen, ob der Ausbau einen erheblichen Eingriff in die Bausubstanz darstellt „und wir womöglich neues Recht brauchen“, sagt Minten.
Die Juristen verneinen dies, der Ausbau kann stattfinden. Dafür muss allerdings auch geprüft werden, ob der Standstreifen der Neandertalbrücke, der zum schwächeren Brückenbereich zählt, die künftige Belastung durch den Schwerlastverkehr erträgt. „Die statischen Untersuchungen laufen seit sechs bis acht Wochen“ sagt Minten. Sind sie abgeschlossen, hofft Minten auf eine zügige Genehmigung.
Die Neandertalbrücke erhält dann einen lärmbindenden Belag, der eine Entlastung um zwei Dezibel bringen soll. Und in sechs bis acht Jahren muss dann wieder saniert werden. Fachmann Joachim Minten: „Der offenporige Asphalt hält nicht länger. 2022 sind wir dann wieder dabei.“