NRW Bewährungsstrafe für 43-jährigen Pflegemitarbeiter

Erkrath/Wuppertal · Ein Krankenpfleger aus Mazedonien hatte Probleme mit seinem Führerschein.

Der Fall wurde am Wuppertaler Landgericht verhandelt.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Vor sechs Jahren war der Angeklagte aus Mazedonien nach Deutschland gekommen. Nun fand er sich auf der Anklagebank des Wuppertaler Landgerichts wieder: Zuvor hatte ihn das Mettmanner Amtsgericht wegen des Fahrens ohne Führerscheins für zehn Monate hinter Gitter geschickt. Eine Katastrophe für den Familienvater, der nun auf einen milde gestimmten Berufungsrichter hoffte. Am Ende wurde die vom Amtsgericht verhängte Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt, statt der zwölf Monate Sperre kann der 43-Jährige nun schon nach sechs Monaten seinen mazedonischen Führerschein umschreiben lassen.

Jene Fahrererlaubnis war die Ursache allen Übels, das vor zwei Jahren begann. Bis dahin hatte der Angeklagte kein Auto, einen Führerschein brauchte er nicht. Dann jedoch begann der gelernte Krankenpfleger, sich bei ambulanten Pflegediensten zu bewerben und beantragte die Umschreibung. Die Gebühren seien bereits bezahlt gewesen, von der zuständigen Behörde habe er jedoch nichts gehört. Immer wieder sei er zum Straßenverkehrsamt gelaufen, dort habe man ihm nicht weiterhelfen können. Um Geld zu verdienen, nahm er Jobs bei ambulanten Pflegediensten an und zeigte dort seinen mazedonischen Führerschein vor. Dass der nur sechs Monate nach der Übersiedlung gilt, wussten die Arbeitgeber nicht. Mehrfach war der Erkrather dann ohne Führerschein erwischt worden, anfangs war er mit einer Geldstrafe davongekommen, ein weiteres Mal verhängte das Amtsgericht eine Bewährungsstrafe. 

Mann wurde gedrängt, trotz Krankschreibung zu rbeitena

Die Arbeitgeber hatten derweil mehrfach gewechselt, auch bei seiner letzten Anstellung hatte der Mann den ungültigen Führerschein vorgelegt. Nach dem ersten Einarbeitungstag im Dezember 2019 habe er sich krank gemeldet. Eigentlich noch immer krankgeschrieben, sei er von der Frau telefonisch mehrfach gedrängt worden, Mitte Januar kurzfristig Dienste zu übernehmen. Mit dem Firmenwagen sei er dann an einem Tag unterwegs gewesen – obwohl das Umschreibungsverfahren in der deutschen Bürokratie versackt zu sein scheint.

Dann allerdings hatte ihm der Pflegedienst die Lohnfortzahlung verweigert und der 43-jährige Angeklagte hatte den Prozess vor dem Arbeitsgericht gewonnen.

Daraufhin war der Pflegedienst-Chefin eingefallen, dass man den mittlerweile entlassenen Arbeitnehmer wegen des fehlenden Führerscheins vor Gericht bringen könnte.

Die klassische „Retourkutsche“ also, die allerdings auch für die Frau nicht gut ausging: Sie hat nun ein Verfahren am Hals, weil sie den Mann überhaupt fahren lassen hat.

Die Berufungsrichter sprachen ein mildes Urteil, um dem 43-jährigen Angeklagten die weitere Berufstätigkeit nicht zu verbauen.