Politik in Erkrath Müllsünden kosten in Zukunft mehr
Erkrath · Wer sich beim Kippen schnippen erwischen lässt, wird bald mit 50 statt wie bisher mit 30 Euro zur Kasse gebeten. Auch das Ausspucken von Kaugummi wird teurer. Und die Installation privater Gartenbewässerung wird erleichtert.
Der Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause einige Satzungsänderungen beschlossen, die für viele Bürger von direkter Bedeutung sind. Zum einen wurde der Bußgeldkatalog für das Wegwerfen und Liegenlassen von Abfällen überarbeitet, zum anderen wird das Installieren von Wasserleitungen für die private Gartenbewässerung erleichtert. Besitzer von Gründächern müssen künftig weniger Abwassergebühren bezahlen.
Bisher war es so, dass Gartenbesitzer, die einen Wasserhahn zur Außenbewässerung besaßen oder installieren wollten, einen Wasserzähler von den Stadtwerken einbauen lassen mussten. Dadurch entstanden Kosten nicht nur für den Installateur, sondern auch für die Beauftragung der Stadtwerke sowie den alle sechs Jahre vorgeschrieben Zähler-Wechsel. Nach den besonders trockenen Sommern der vergangenen Jahre hatte die Politik darauf gedrängt, die „Richtlinie für den Einbau eines Wasser-Zwischenzählers für die private Gartenbewässerung“ zu vereinfachen.
Da der Leiter des städtischen Abwasserbetriebs derzeit im Urlaub weilt, gab es im Rat Überlegungen, die Abstimmung zu vertagen. Doch Peter Knitsch (Grüne) mahnte, dass die betroffenen Bürger auf ein Beschluss warteten: „Zapfhähne sollten erlaubt sein.“ Bernhard Osterwind (BmU) berichtete, dass Bürger „freudestrahlend“ zur Verwaltung gekommen seien, und dann enttäuscht wieder abziehen mussten, weil die Satzungsänderung noch nicht in Kraft war. Nach dem Ratsbeschluss gilt nun folgende Regelung: Die Verlegung der Wasserleitung, der Einbau der Zähler-Garnitur sowie auch des Zählers selber dürfen künftig durch einen konzessionierten Fachbetrieb erfolgen – eine Beteiligung der Stadtwerke ist nicht mehr erforderlich.
Die Ablesung des Wasserzählers jährlich bis zum 15. September darf nun mittels Formular und Beweisfoto vom Kunden selbst vorgenommen werden. In begründeten Ausnahmefällen darf ein Kunde auf Antrag statt eines „offiziellen“ Wasserzählers auch einen weniger sicheren, dafür günstigeren Zapfhahnzähler verbauen lassen. Letzteres wurde auf Antrag der BmU der geänderten Satzung hinzugefügt.
Vorschlag für Erhöhung der Bußgelder kam von einem Bürger
Die neue Satzung über „Bußgelder bei Verstößen gegen abfallbezogene Vorschriften der ordnungsbehördlichen Verordnung“ geht auf einen Bürgerantrag zurück. Im Frühjahr hatte ein genervter Einwohner angeregt, die Bußgelder für Müllsünder mindestens zu verdoppeln – im Sinne der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. So weit ist die Verwaltung zwar nicht gegangen, hat aber einen neuen Katalog vorgelegt, in dem die Untergrenzen für alle Arten von abfallbezogenen Verstößen auf mindestens 50 Euro angehoben sind. So kostet das Wegwerfen einer Kippe künftig 50 statt 30 Euro und das Ausspucken von Kaugummi 50 statt 40 Euro. Auch die Obergrenzen wurden für mehrere Arten von Verstößen erhöht: Die Entsorgung von Hausmüll in öffentlichen Abfallbehältern kostet nun 50 bis 250 Euro (vorher bis 150); am teuersten ist das „Einbringen von gewerblichem Recyclingmüll in Sammelbehälter oder öffentliche Abfallbehälter“ mit 100 bis 750 Euro.