Hochdahl Sechs Monate Bewährung für Erkrather Bahnhof-Schubser
Erkrath/Wuppertal. · Der 41-Jährige soll eine Frau am Bahnhof gestoßen haben.
Es war ein ganz normaler Tag im April 2016. Lisa Schubert (Name von der Redaktion geändert) hatte sich mit ihrer Freundin zum Shoppen verabredet. Die beiden Frauen wollten sich in der S-Bahn treffen, um gemeinsam nach Wuppertal fahren. Die damals 21-jährige Erkratherin wollte an der Haltestelle in Hochdahl zusteigen. Dorthin war sie mit dem Bus gefahren und gerade ausgestiegen, als sie einen Tritt gegen ihre Beine spürte.
„Ich bin hingefallen, ein herbeigeeilter Zeuge hat mir aufgeholfen“, erinnert sie sich. Noch im Fallen habe sie einen Mann neben sich gesehen und sofort gewusst, dass der Tritt nur von ihm habe kommen können. Niemand sei mit ihr ausgestiegen und es habe auch sonst niemand an der Haltestelle gestanden. Nachdem sie sich aufgerappelt habe, hätte sie weiter zum Gleis gehen wollen.
An den Stufen zur Unterführung angekommen, habe sie erneut von hinten einen Stoß gespürt. Diesmal an der Schulter und so heftig, dass sie die Treppe herunter gestürzt sei. Dort sei sie benommen und unter Schock liegen geblieben. Zeugen riefen Notarzt und Polizei herbei. Im Krankenhaus wurden später Bänderrisse am Sprunggelenk mit Einblutungen in die Knochen, eine Stauchung der Wirbelsäule und Prellungen diagnostiziert.
Ein Zeuge hatte den gleichen Mann in der Nähe von Lisa Schubert gesehen, der ihr schon am Bus gegen die Beine getreten haben soll. Den Sturz selbst hatte der Zeuge nicht gesehen, sagte er, allerdings soll sich der Angeklagte mit einem Grinsen im Gesicht vom Tatort entfernt haben.
Erst wurde das Opfer
getreten, dann gestoßen
Das Amtsgericht hatte die Schuld des 41-jährigen Erkrathers als erwiesen angesehen und ihn im November zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die waren zur Bewährung ausgesetzt worden, der Angeklagte hatte dagegen Berufung eingelegt. Ziel dieser Berufung, die nun am Wuppertaler Landgericht verhandelt wurde: Der Mann steht wegen psychiatrischer Diagnosen unter gesetzlicher Betreuung, seine Anwältin plädierte auf Schuldunfähigkeit. Der Angeklagte selbst bestreitet, das Opfer die Treppe heruntergestoßen zu haben. Auch der Tritt am Bus sei versehentlich erfolgt. Angeblich seien zehn weitere Fahrgäste aus dem Bus ausgestiegen und es habe Gedränge geherrscht. Lisa Schubert hingegen war sich sicher, allein ausgestiegen und zum Bahnsteig geeilt zu sein. Sie ließ das Gericht wissen, dass sie auch nach mittlerweile zwei Jahren unter den Folgen der Tat leide. Wegen der Spätfolgen der Bänderrisse habe sie mit dem Reitsport aufhören müssen. Noch immer sei sie in ärztlicher Behandlung und bekomme Spritzen wegen ihrer Rückenschmerzen. Dem Mann, der sie getreten und gestoßen haben soll, war sie noch nie zuvor begegnet.
Die Berufungskammer folgte in ihrem Urteil dem Plädoyer des Staatsanwaltes und bestätigte das zuvor vom Amtsgericht verhängte Urteil von sechs Monaten auf Bewährung. Eine Schuldunfähigkeit hatte der psychiatrische Gutachter zuvor ausgeschlossen. Zu den bereits vom Amtsgericht festgesetzten Bewährungsauflagen kommen nun noch 150 Arbeitsstunden hinzu. magu