Gericht: Zusammengeschlagen und mit Steinen beworfen
Drei Männer aus Hilden und Erkrath stehen wegen versuchten Totschlags vor Gericht.
Kreis Mettmann/Düsseldorf. Zwei 17-Jährige aus Hilden und Erkrath sowie ein 31-jähriger Hildener müssen sich ab dem 12. März vor dem Landgericht Düsseldorf wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern vor, in der Nacht zum 11. September vergangenen Jahres einen 40-Jährigen in Düsseldorf brutal zusammengeschlagen zu haben. Sie sollen ihr Opfer an der Straßenbahnhaltestelle Werstener Dorfstraße eingekreist und dann mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Das Opfer habe dann das Gleichgewicht verloren und sei auf die Gleise gestürzt. Dabei soll der Mann sich am Hinterkopf verletzt haben und bewusstlos am Boden liegengeblieben sein.
Die Angeklagten sollen dann mit mehreren Tritten das Gesicht des 40-Jährigen attackiert haben. Anschließend sollen sie gelacht und mehrere bis zu acht Zentimeter große Schottersteine, die sie auf dem höher gelegenen Bahnsteig gefunden haben, auf den Kopf ihres Opfers geworfen haben. Danach sollen in Richtung Holthausen davongeschlendert sein.
Ein Zeuge hatte die Schlägerei beobachtet und die Polizei sowie den Notarzt gerufen. „Dieser war dann auch schnell zu Stelle. Der Mann wurde zur Universitätsklinik gebracht“, sagt Staatsanwalts Christoph Kumpa.
Der 40-Jährige hatte Brüche, Prellungen und Schürfwunden im Gesicht, zudem Hämatome an den Augen, eine Platzwunde am Kopf sowie eine Hirnblutung. In der Uniklinik wurde er operiert und danach weiter behandelt.
Die Polizei konnte damals die Täter schnell ausfindig machen. Noch in der Nacht zum 11. September hatte die Mordkommission die Ermittlungen aufgenommen. Einer der 17-Jährigen hatte während der Vernehmung ein Teilgeständnis abgelegt, die anderen Beschuldigten schwiegen sich aus. Der Haftrichter, dem sie vorgeführt wurden, erließ Untersuchungshaft.
Sollten die Angeklagten wegen versuchten Totschlages und gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden, drohen den beiden 17-Jährigen bis zu zehn Jahre Haft. Für sie gilt das Jugendstrafgesetz. Der 31-Jährige müsste im Falle einer Verurteilung sogar bis zu 15 Jahre hinter Gitter.