Engagement Wer will ehrenamtlicher Richter werden?

Erkrath · Voraussetzungen sind deutsche Staatsbürgerschaft, mindestens 25 Jahre alt sein und Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.

Statue der Justitia hält als Symbol eine Waage in ihrer Hand.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

(Red) Die Stadt sucht weiterhin ehrenamtlich engagierte Personen für die Tätigkeit als ehrenamtliche Richterinnen oder Richter an verschiedenen Gerichten in Nordrhein-Westfalen. Interessierte können ab dem 1. Mai 2025 für eine Amtsperiode von fünf Jahren die verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen und als Laienrichterinnen sowie Laienrichter gleichberechtigt mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern an Verhandlungen am Verwaltungsgericht Düsseldorf, dem Sozialgericht Düsseldorf oder am Oberverwaltungsgericht Münster teilzunehmen bzw. Recht zu sprechen.

Um als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter in Betracht zu kommen, müssen Freiwillige die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und 25 Jahre oder älter sein. Zudem muss der Hauptwohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes liegen. Personen sollten sich überdies nur bewerben, wenn sie auch genügend Zeit für das Ehrenamt haben und bereit sind, den Ladungen vor Gericht mehrmals jährlich Folge zu leisten.

Die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses ist ebenfalls erforderlich. Über die endgültige Berufung entscheidet der Kreistag des Kreises Mettmann. Bestimmte Berufsgruppen wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter, verbeamtete Personen, Angestellte im öffentlichen Dienst, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Rechtsanwälte und Notarinnen bzw. Notare, können nicht zum ehrenamtlichen Richtamt berufen werden.

Bei der ehrenamtlichen Richtertätigkeit handele es sich um eine verantwortungsvolle Aufgabe, die ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife des Urteils und geistiger Beweglichkeit erfordert. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter benötigten aber keinerlei juristische Kenntnisse. Sie sollten auf jeden Fall soziales Verständnis, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen besitzen sowie eine gewisse Berufs- und Lebenserfahrung mitbringen.

Ehrenamtliche Richter wirken bei mündlichen Verhandlungen und an der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie hauptberufliche Richter mit. Die Gerichte sind an Bewerbungen aus allen Bevölkerungsschichten interessiert.

Alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen finden Interessierte auf der städtischen Homepage unter www.erkrath/ehrenamt. Bewerbungen können noch bis spätestens 29. März .2024 per E-Mail an pressestelle@erkrath.de eingereicht werden. Alternativ liegen die Bewerbungsunterlagen auch in der Pressestelle der Stadt Erkrath im Rathaus, Bahnstraße 16, 40699 Erkrath, Zimmer 0.23, aus.

(RP)