NRW Polizei ermittelt nach Oma-Demo
Hilden/Kreis Mettmann · Sie wollen eine Kundgebung der AfD auf dem Markt verhindern. Später stellen Polizisten die Personalien der Gegendemo-Teilnehmer fest.
(tobi) Wer am Mittwochvormittag am alten Markt in Hilden vorbei läuft, wundert sich über das Polizeiaufgebot, die Stände einiger Parteien und eine kleine Abordnung der „Omas gegen Rechts“. Zumindest die Polizei und die Omas sind wegen einer Veranstaltung der AfD gekommen. Die Partei hat im Internet einen Wahlkampf-Auftritt angekündigt, gegen den die Omas demonstrieren wollen. Kurzfristig, wie sie betonen – die Omas hätten erst in der Nacht erfahren, dass die Kundgebung auf dem alten Markt stattfinden soll.
Deswegen hätten sie auch keine Gegendemonstration anmelden können. Vor Ort wollten sie dann eine sogenannte Spontanversammlung durchführen. „Die Polizei hat uns den Platz zugewiesen und uns erklärt, dass wir keine Trillerpfeifen verwenden dürfen – deshalb haben wir gesungen“, sagt eine Teilnehmerin.
Als ein paar AfD-Mitglieder gegen 10.30 Uhr auf der Mittelstraße auftauchen, beginnen die Omas (und Opas) mit ihrem Gesang und halten Banner gegen Rechts hoch. Die Polizisten beobachten derweil die Lage, die zu keiner Zeit zu eskalieren droht. Die AfD-Mitglieder ziehen kurze Zeit später von dannen und verzichten auf die Kundgebung.
Als die Omas gegen Rechts und ihre Unterstützer zusammenpacken wollen, kommen plötzlich Polizisten auf sie zu und verlangen die Ausweise. Sie hätten gegen das Versammlungsverbot verstoßen. Das sei als Ordnungswidrigkeit zu werten. Die Gegendemonstranten verstehen die Welt nicht mehr, sind irritiert, Diskussionen entbrennen – am Ende aber geben sie ihre Personalien an. „Das Verhalten der Polizei finde ich äußerst seltsam“, sagt eine Teilnehmerin.
Wer bedruckte Pappschilder dabei hat und bemalte T-Shirts trägt, der demonstriert nicht spontan, sondern geplant, erklärt Daniel Uebber. „Die Gegenkundgebung war uns nicht angekündigt worden, vor Ort hat aber ein Kooperationsgespräch stattgefunden“, sagt der Polizeisprecher. Der Einsatzleiter habe den Demonstranten das Recht auf Versammlungsfreiheit eingeräumt – davon unbeeinflusst sei jedoch der Verdacht auf einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. „Solche Gegenkundgebungen müssen bei uns im Vorfeld angemeldet werden“, erklärt Uebber.
Dazu reiche in der Regel ein Anruf, der jedoch deutlich früher erfolgen muss. Es gibt noch die Möglichkeit, 48 Stunden vor der Veranstaltung eine Eilversammlung anzumelden. Aber nur dann, wenn sich der Anlass zur Veranstaltung kurzfristig ergeben hat. Da sich vor Ort der Verdacht erhärtet habe, die Gegenkundgebung der „Omas gegen Rechts“ sei schon seit längerer Zeit vorgeplant gewesen, sei dieser Grund in diesem Fall aber nicht gegeben gewesen.
Die Polizei sei in der Pflicht, diesen möglichen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz zu prüfen. „Wir sind völlig neutral und müssen dem Verdacht eines Gesetzesverstoßes nachgehen“, erklärt Uebber. Auf die Omas gegen Rechts könnte nun ein Ordnungsgeld zukommen.