Prozess in Wuppertal Haaner Gastronom kämpft um Führerschein

Haan/Wuppertal · Der Angeklagte war mit seinem Ford und Anhänger unterwegs, als er mit seinem Gespann ein abgestelltes Auto beschädigte. Anstatt sich um den Schaden zu kümmern, soll er sich unerlaubter Weise vom Unfallort entfernt haben – und genau das hatte ihm einen Strafbefehl eingebracht.

In Wuppertal wird der Fall verhandelt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Richter, Staatsanwalt und sogar der Angeklagte: Am Ende dieses Prozesses verließen sie alle gut gelaunt den Saal. Es war nicht um wirklich viel gegangen an einem Ort, an dem oft auch die Folgen von Mord und Totschlag verhandelt werden.

Hier hingegen handelte es sich eigentlich lediglich um eine Bagatelle, wie sie jedem passieren kann, der am Steuer eines Autos sitzt. Für den Haaner Gastronomen, der das am 16. März 2020 getan hatte, war das Einparken am Straßenrand nicht folgenlos geblieben.

Der Angeklagte war mit seinem Ford und Anhänger unterwegs, als er mit seinem Gespann ein abgestelltes Auto beschädigte. Anstatt sich um den Schaden zu kümmern, soll er sich unerlaubter Weise vom Unfallort entfernt haben – und genau das hatte ihm einen Strafbefehl eingebracht. Der war nicht nur mit einer Geldstrafe verbunden, sondern auch mit dem Verlust des Führerscheins für ein Jahr. Dagegen hatte sich der Unfallverursacher gewehrt, was wiederum das Amtsgericht auf den Plan rief. Am Ende wurde dort im Mai ein Urteil verkündet: 2000 Euro Geldstrafe und neun Monate Führerscheinentzug.

Weitere fünf Monate später fand nun die Berufungsverhandlung vor dem Wuppertaler Landgericht statt. Eigentlich war da schon alles gesagt, der Angeklagte hatte sein Vergehen nie bestritten. Aber der Entzug des Führerscheins sei für ihn ein großes Problem. Selbständig und monatelang ohne „Lappen“? Dass sowas schwierig sei, sah auch der Staatsanwalt so.

Aber da waren eben noch die 2000 Euro Schaden an dem abgestellten Wagen, die der Haaner, der in Wülfrath eine Gaststätte betreibt, verursacht hatte. Die Polizeibeamten sollen den Schaden auf 1000 Euro geschätzt haben, der Besitzer soll in einem „Eigengutachten“ stattdessen auf stolze 3500 Euro gekommen sein.

Gezahlt hatte die Versicherung schließlich 2100 Euro – und damit mehr, als juristisch als „nicht bedeutender Schaden“ festgelegt worden sei. Davon könne man nur sprechen, wenn die Schadenshöhe unter 1500 Euro liegen würde.

Bei wohlwollender Betrachtung und in Anbetracht steigender Reparaturkosten seien das auch schon mal 2000 Euro – aber eben keine 2100, wie in dem jetzt verhandelten Fall. In einem waren sich die Prozessbeteiligten offenbar einig: Der Gastronom ist in Corona-Zeiten schon gebeutelt genug.

Als der Unfall geschah, war gerade der Lockdown verhängt worden. Und auch jetzt ächze die Branche unter 3G, 2G und allerlei Dingen, von denen man nicht wisse, wie sie in den nächsten Monaten laufen würden. Man wolle dem Angeklagten das Leben nicht unnötig schwer machen und einigte sich am Ende auf sieben Monate Fahrverbot.

Fünf Monate sind seit dem Urteil des Amtsgerichtes bereits vergangen, zwei weitere sollen noch folgen. Dann bekommt der Mann seinen Führerschein auf dem einfachen Dienstweg vom Straßenverkehrsamt zurück.

(magu)