Hilden Gericht lehnt Klage von Investor ab
Hilden. · Über ein Bauprojekt zwischen Karnaper- und Diesterwegstraße an der Güterzugtrasse wird seit Jahren heftig politisch gestritten. Gerangelt wird auch auf Nebenschauplätzen. Damit beschäftigen sich jetzt Gerichte.
Die K+S Projektentwicklungsgesellschaft aus Düsseldorf will schon seit vielen Jahren auf Brachflächen zwischen Karnaper Straße, Schürmannstraße, Diesterwegstraße und Güterbahnlinie (Bebauungsplan 255) Wohnungen bauen. Einer der Geschäftsführer ist das ehemalige Hildener CDU-Ratsmitglied Jürgen Spelter.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) lehnt das Vorhaben ab. Der Bahn-Lärm überschreite die Grenzwerte und mache den Bau einer fünf Meter hohen und 170 Meter langen Lärmschutzwand erforderlich. Auch die Häuser müssten mit zusätzlichem passivem Schallschutz versehen werden. Für die Lärmschutzwand müsse ein öffentlicher Weg entlang der Bahn weichen, kritisiert der BUND. Und der bisher offene Blick in die Landschaft werde verbaut. In einem Flugblatt hatte der BUND Hilden im Herbst 2019 Anwohner aufgefordert, Einwände und Bedenken gegen das Vorhaben im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung vorzubringen.
Die Richterin sieht keinerlei Anspruchsgrundlage
Investor Jürgen Spelter wollte das Flugblatt gerichtlich verbieten lassen – und ist damit gescheitert. Zunächst hatte er über ein Anwaltsbüro eine sogenannte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zustellen lassen. Dann versuchte er das Landgericht Düsseldorf zum Erlass einer Einstweiligen Anordnung zu bewegen. Das wurde vom Landgericht abgelehnt. Schließlich verklagte Spelter den BUND-Landesverband, den Flyer von der Website zu nehmen. In der Verhandlung am 22. Juli habe die Richterin deutlich gemacht, dass sie keinerlei Anspruchsgrundlage für das Begehren sehe, sagt Dieter Donner, Sprecher des BUND Hilden und als einer der Beklagten bei der Verhandlung dabei. Das Urteil soll am 19. August verkündet werden.
Für den BUND stellt sich die Sache so dar. Investor Jürgen Spelter sei mit dem Versuch gescheitert, den BUND mundtot zu machen und einzuschüchtern, sagt Sprecherin Claudia Roth. Die eindeutige Haltung des Gerichts zeige, dass Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit ein hohes Gut sei, die durch – vor allem finanzielle – Interessen Einzelner nicht verhindert werden können.
Investor Jürgen Spelter sieht das Ganze so: Das Flugblatt enthalte sachlich falsche Aussagen. Der Inhalt sei vor Gericht aber gar nicht zur Sprache gekommen: „Meine Forderung ist aus formalen Gründen abgelehnt worden.“ Spelter fühlt sich zu Unrecht vom BUND an den Pranger gestellt: „Dagegen bin ich vorgegangen. Dabei kann es passieren, dass man nicht Recht bekommt. Das gehört dazu.“
Der Investor hatte der Politik im Februar ein verlockendes Angebot gemacht. Sollte er seine kleine Siedlung bauen dürfen, würde er 13 öffentlich geförderte Wohnungen (37 Prozent) vorsehen. Die Baugrundstücke sollen zum Bodenrichtwert ausschließlich an Hildener Bürger verkauft werden. Die Erwerber sollen sich zu einer Baugemeinschaft zusammenschließen und könnten dadurch die Grunderwerbssteuer für das Haus sparen. Passivhaus-Standard und Solaranlagen waren vorgesehen. Die Kosten für Kanäle, Straßen, Parzellierung, Grünflächen und Lärmschutzwand übernimmt K+S.
Die Energieagentur NRW will das Bauvorhaben fördern
Und dann gelang Jürgen Spelter noch ein echter Coup. Die Landesregierung beziehungsweise die Energieagentur NRW hat das ungeliebte Projekt zur „Klimaschutzsiedlung“ (davon gibt es nur 100 in NRW) erklärt und will es fördern. Das Planungsrecht liegt bei der Stadt Hilden. Der Stadtrat entscheidet, ob überhaupt und wenn ja wie dort gebaut wird. Südlich des Plangebiets gibt es bereits ein Bungalow-Viertel Topsweg/ Rochowstraße). Es liegt ebenfalls unmittelbar an der Güterzugstrecke.