Millrather Straße in Haan Naturschutzverbände wollen den Vorwurf, Bremsklotz zu sein, so nicht stehen lassen

Haan · FDP-Landtagsabgeordneter Dirk Wedel hat eine Kleine Anfrage zur Eisenbahnbrücke Millrather Straße gestellt und angeregt, die Naturschutzverbände könnten auf ihre Beteiligung im Verfahren verzichten, um das Vorhaben zu beschleunigen. Dabei läuft das Planungsverfahren längst.

Die marode Eisenbahnbrücke an der Millrather Straße soll einem Neubau weichen.

Foto: Ralf Geraedts

Die Brücke über die Bahngleise an der Millrather Straße (Landesstraße 357) zwischen Haan-Gruiten und Erkrath-Hochdahl ist in einem schlechten Zustand und ihre Fahrbahnbreite zu gering. Das Land NRW plant, sie etwas weiter südlich neu zu bauen. In diesem Zusammenhang ist auch die Einrichtung eines Kreisverkehrs statt der heute bestehenden Kreuzung vorgesehen. Dadurch soll der Verkehr zwischen der Millrather und Ellscheider Straße sowie der Niederbergischen Allee sicher geregelt werden.

Die Landesregierung geht davon aus, dass ein Planfeststellungsbeschluss im Laufe des Jahres 2023 gefasst werden könnte. Der Baubeginn hängt von möglichen Sperrpausen ab. Dass die Bahnstrecke zeitweise gesperrt werden muss, ist der Bahn bekannt. Die Sperrpausen werden im Rahmen der Entwurfsaufstellung mit der Deutschen Bahn abgestimmt, die wegen der komplexen Umleitungen im Bahnverkehr relativ langen Vorlauf benötige.

„Aus der Antwort des NRW-Verkehrsministeriums geht hervor, dass sich das Verfahren beschleunigen ließe, wenn die beteiligten Naturschutzvereinigungen den Weg dafür frei machen“, schreibt der FDP-Landtagsabgeordnete Dirk Wedel in einer Pressemitteilung und bittet die Naturschutzvereinigungen, „ihren Teil zur Verfahrensbeschleunigung zu leisten und von einer förmlichen Erörterung der Planung abzusehen“.

Dieser Satz kommt nicht gut an bei den Naturschützern. Denn die mögen sich nicht dem Vorwurf ausgesetzt sehen, Bremsklotz im Verfahren zu sein. Götz-Reinhardt Lederer, Sprecher der BUND-Kreisgruppe Mettmann, betont in einer Erklärung: „Die anerkannten Naturschutzverbände nehmen im Rahmen der gesetzlich vorgeschrieben Verbandsbeteiligung die Rechte der Natur wahr. Selten liegt es an den Verbänden, wenn es zu Verzögerungen kommt.“

Schon im April 2021 teilten die Verbände der Bezirksregierung mit, keine grundlegenden Bedenken gegen das Vorhaben Bahnbrücke mit Kreisverkehr zu haben. In der Stellungnahme wurde allerdings ein deutliches Verbesserungspotenzial bei insektenfreundlicher Bepflanzung und Pflege des Straßenbegleitgrünes aufgezeigt. Dazu Defizite bei der Regenwasserbehandlung, die bei immer kräftiger werdenden Starkregenereignissen und längeren Dürreperioden erforderlich wären, obwohl ministeriale Richtlinien dies längst festschreiben. Die vergangenen Hochwasserereignisse haben die bereits bestehenden Defizite der Entwässerungsplanung im Plangebiet schonungslos aufgezeigt. Dazu Hinweise zu ökologischen Aufwertungen und Ausgleichsmaßnahmen. „Leider ließ die Gegenäußerung des Vorhabenträgers wenig bis keine Beschäftigung mit den Argumenten und Bedenken der Naturschutzverbände erkennen. Deshalb sahen diese leider nach der Gegenäußerung des Vorhabenträgers ein Großteil ihrer Anmerkungen als nicht erledigt an“, bewertet Sven Kübler, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Natur und Umwelt (AGNU) Haan. „Von Beginn an haben wir dem Vorhabensträger und der verfahrensführenden Behörde zur Verfahrensbeschleunigung einen Verzicht auf Erörterung unserer Einwendungen (förmlicher Erörterungstermin) angeboten, sollten unsere Anmerkungen zufriedenstellend berücksichtigt und als Nebenbestimmungen in den Planfeststellungsbeschluss Aufnahme finden“, erklärt Sven Kübler. „Eine Rückmeldung hierzu liegt uns bis dato von keiner der beiden Stellen vor und bleibt abzuwarten. Die beteiligten Naturschutzvereinigungen haben den Weg für eine Beschleunigung des Verfahrens frei gemacht, nun obliegt es dem Vorhabensträger, den Weg gemeinsam zu gehen.“

BUND-Sprecher Götz-Reinhardt Lederer richtet sich am Ende seiner Erklärung an den Landestagsabgeordeten selbst: Wedel hätte „aus der Antwort der Landesregierung auf seine Nachfrage besser wissen müssen, dass es weit langwierigere Verfahrenshindernisse gibt, an denen er sich hätte abarbeiten können. Wir erwarten eine Klarstellung durch Herrn Wedel.“

Wenn der Planfeststellungsbeschluss nach sorgfältiger Abwägung der eingereichten Einwände fertiggestellt ist, wird der offen ausgelegt. Besteht Baurecht, kann die Ausführungsplanung und die Bauvorbereitung beginnen.

Auf der Prioritätenliste des Regionalrates Düsseldorf für den Um- und Ausbau von Landesstraßen bis drei Millionen Euro Gesamtkosten befindet sich die Brückenerneuerung in Gruiten auf Rang 8, teilt die Landesregierung mit.