Haan Landrat redet jetzt im Fall Formella mit
Haan. · Das Disziplinarverfahren gegen die ehemalige Kämmerin liegt jetzt in den Händen des Kreises Mettmann.
Das Disziplinarverfahren gegen die ehemalige Erste Beigeordnete der Stadt Haan – Dagmar Formella – wird künftig nicht mehr von Bürgermeisterin Bettina Warnecke geführt. Landrat Thomas Hendele (CDU) hat das Verfahren in den vergangenen Tagen an sich gezogen. Dies ist offenbar durch eine entsprechende Unterschrift des Kreisdirektors dokumentiert, auch wenn Hendele selbst dazu auf Anfrage kein Statement abgeben wollte.
Bestätigt wurde der Vorgang dagegen von Dagmar Formellas Rechtsanwältin Susanne Tyczewski: „Wir hatten diesen Schritt beim Landrat beantragt und sind sehr froh, dass er ihm gefolgt ist“, betonte die ehemalige Verwaltungsrichterin im Gespräch. Dies sei keineswegs selbstverständlich und komme in der Regel eher selten vor.
Es wurde Strafanzeige
wegen Vorteilsnahme gestellt
Haans Bürgermeisterin Bettina Warnecke hatte das Verfahren gegen ihre inzwischen politisch abgewählte Stellvertreterin angestrengt, kurz nachdem sie Strafanzeige wegen angeblicher Vorteilsnahme gegen Formella gestellt hatte.
Von Anfang an hatte es an der Neutralität dieses Disziplinarverfahrens Zweifel gegeben. Diese wurden noch verstärkt durch einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das die mit dem Verfahren verbundenen Maßnahmen (Kürzung der Bezüge, Maulkorb, Dienstenthebung) wenig später als unangemessen zurückwies.
Dass die nächsthöhere Dienstebene das Disziplinarverfahren übernimmt, ist für Experten absolut keine Überraschung.
Anja Möhring ist nebenamtliche Lehrbeauftragte für Öffentliches Dienstrecht an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen. Die Fachanwältin für Verwaltungs- und Arbeitsrecht sieht in der Übernahme eines Disziplinarverfahrens durch die nächsthöhere Behörde grundsätzlich „ein Instrument zur Versachlichung“.
Es werde vor allem dann angewandt, wenn Zweifel bestehen, „dass in der bisherigen Konstellation die Neutralität gewahrt werden kann“, sagt sie. Denn in einem Disziplinarverfahren müssten in Bezug auf das vorgeworfene Dienstvergehen sowohl belastende als auch entlastende Tatsachen ermittelt werden: „Eine Verwaltungschefin, die gegen ihre unmittelbare Stellvertreterin ein solches Verfahren verfolgt, kann allein durch diese Nähe keine Neutralität garantieren“, sagt Anja Möhring.
Auch zu dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf über die Rechtmäßigkeit der von der Bürgermeisterin eingeleiteten Maßnahmen gegen die damalige Beigeordnete hat Expertin Möhring eine grundsätzliche Einschätzung: „Wenn ein Verwaltungsgericht sämtliche im Zuge eines Disziplinarverfahrens getroffenen Maßnahmen in einem Beschluss für unangemessen erklärt und in der Begründung von Hörensagen spricht, kommt das einer schallenden Ohrfeige gleich.“