Schlüsseldienst muss Buße zahlen
Weil er für das Türöffnen von einer Hildenerin 811 Euro verlangte, muss ein Mann nun Strafe zahlen.
300 Euro Strafe in zwei Raten muss ein Oberhausener (31) jetzt bezahlen, weil er von der Hildenerin Julia B. im September 2013 für seine Leistung als Schlüsseldienst 811,58 Euro verlangte. Gegen diese Zahlung wurde das Verfahren eingestellt. Der Betrag sei „dreimal so hoch wie üblich“, sagte der Vorsitzende Richter am Langenfelder Amtsgericht zum Auftakt der Verhandlung. Der Tatvorwurf lautete deshalb: Wucher. Es war bereits gegen 22.45 Uhr, als die 22-Jährige ihrem damaligen Freund die verschlossene Türe ihrer Wohnung in der ersten Etage an der Elberfelder Straße öffnen wollen.
Doch die ging nicht auf. Zunächst habe sie ihre Schwester, die einen Ersatzschlüssel für die Wohnung hat, um Hilfe gebeten. Doch auch mit dem Zweitschlüssel ließ sich die Tür nicht öffnen. Der Ex-Freund wählte daraufhin die Nummer eines zentralen Schlüsselnotdienstes und nach rund 45 Minuten stand der Angeklagte mit seinem Werkzeug vor Julia Bs. Wohnung. „Gab es denn vorher keine Verständigung über den Preis?“, wollte der Richter von der Klägerin wissen. „Ich habe wahrgenommen, dass er meiner Schwester eine Summe zwischen 200 und 300 Euro genannt hat“, so die Hildenerin. „Das sei nur der Grundpreis gewesen“, erklärte der Service-Dienstleister nach Aufforderung des Gerichts. Binnen fünf Minuten war die Tür offen, dann tauschte der selbständige Handwerker noch das Schloss aus.
„Das es defekt und dies nicht mein eigenes Verschulden war, vermerkte er für meinen Vermieter auch auf der Rechnung“, führte Julia B. aus. Dass sie jetzt plötzlich über 800 Euro bezahlen sollte, kam ihr zwar „sehr hoch vor“. Sie sei jedoch froh gewesen, dass die Tür endlich auf war, und bezahlte mit ihrer EC-Karte. Erst als der Vermieter die Rechnung monierte, schaltete die Angestellte einen Rechtsanwalt ein. Der Angeklagte (31) konnte sich gestern vor dem Richter speziell an diese Rechnung nicht mehr erinnern. „Nur sie können also die Rechnung geschrieben haben“, stellte der Richter fest.
Der Oberhausener gab an, er arbeite in einer 24-Stunden-Bereitschaft und bekomme seine Aufträge über das Call-Center einer bundesweit agierenden Schlüsseldienst-Zentrale. 50 Prozent seiner Einnahmen müsse er als Provision an das Unternehmen abführen. Sein Verteidiger bestätigte diese Angaben. Die Summe komme wegen der zusätzlichen Pauschale für den Notdienst und wegen des hochwertigen Ersatzschlosses zustande.