Werbe-Wettlauf ist Stadt ein Dorn im Auge
Der 1. Juli ist ein wichtiger Stichtag für Einzelhändler, was Sondernutzungen betrifft.
Hilden Immer mehr Händler vor allem auf der Mittelstraße machen mit Werbefahnen und Aufstellern („Kunden-Stopper“) auf sich aufmerksam. „In Hilden gibt es einen Werbe-Wettlauf der Einzelhändler in der Außenwerbung“, konstatiert Ulf Hamann: „Sie versuchen, sich gegenseitig zu übertrumpfen. Das ist völlig aus dem Ruder gelaufen und geht auf Kosten des Erscheinungsbildes der Stadt.“
Der Architekt und Stadtplaner aus Köln hat deshalb im Auftrag von Rat und Verwaltung eine Ergänzung der Gestaltungssatzung erarbeitet, die auch für die Nebenstraßen gelten soll. „Die Händler überbieten sich gegenseitig, um die Aufmerksamkeit der Kunden auf sich zu ziehen“, beobachtet auch Planungsamtsleiter Peter Stuhlträger: „Wir wollen die Werbung nicht ganz verbieten, sondern das Wettrüsten unterbinden und für alle Einzelhändler die gleichen Möglichkeiten schaffen.“
„Zu viele Aufsteller sind nicht gut für das Flair der Innenstadt“, findet auch Stadtmarketing-Geschäftsführer Volker Hillebrand: „Es gab spezielle Info-Veranstaltungen für die Händler. Die Resonanz war aber leider sehr gering.“ Am 28. Juni berät der Hauptausschuss über die vorgeschlagenen Ergänzungen. Voraussichtlich nach den Sommerferien wird das Regelwerk noch einmal öffentlich vorgestellt. Im November/Dezember soll der Stadtrat die Satzung beschließen, die dann zum 1. Januar 2018 in Kraft treten würde. Die Verwaltung empfiehlt, dass alle bestehenden Verträge oder Sondernutzungen bis zum Stichtag 1. Juli zunächst Bestandsschutz erhalten sollen.
Das heißt: Sie fallen bis zu ihrem Auslaufen noch nicht unter die neuen Regeln. Bei Verlängerungen — auch bei schon vereinbarten Verlängerungsoptionen — müssen die neuen Regeln jedoch eingehalten werden. Und das sind die wichtigsten Änderungen in Kürze: Jedes Geschäft/Lokal darf je zehn Meter Fassadenlänge nur eine Werbeanlage aufstellen. Sie muss in „unmittelbarer Nähe“ des Geschäfts stehen und darf maximal das Format DIN A1 haben. Vor Ladenpassagen dürfen alle Geschäfte dort nur noch eine gemeinsame Werbeanlage aufstellen. Die maximal zulässige Werbefläche (841 mal 1189 Millimeter) müssen die dort ansässigen Einzelhändler, Gastronomen und Dienstleister untereinander aufteilen.
Ganz wichtig auch: Die Werbeständer dürfen keine Barrieren mehr bilden und Rettungswege, Laden- oder Hauseingänge verstellen. Die Fahnenaufsteller sollen weiterhin zulässig sein. Aber die Händler müssen sich entscheiden: entweder eine „Beach-Flag“ oder eine Werbetafel — aber nicht mehr beides.
Die Werbeständer sollen künftig auch nur noch in der Flucht der Straßenbäume stehen: auf der Mittelstraße zwischen Markt und Bismarckpassage nur auf der Nordseite der Mittelstraße maximal 1,20 Meter von der Hauswand entfernt. Waren dürfen künftig nur noch auf Warentischen und Kleiderständern, nicht mehr auf Paletten oder Containern präsentiert werden.