Kunst im öffentlichen Raum Kunstankauf wird neu geregelt
Monheim · Im neuen Konzept für öffentliche Kunst werden solche Ankäufe als laufendes Geschäft der Verwaltung gesehen.
In der jüngeren Vergangenheit hat die Auswahl von Kunstwerken für den öffentlichen Raum häufiger Anlass für Streit gegeben: Angehörige der kleinen Ratsfraktionen bemängelten, dass die Auswahlkommission, die entsprechend der Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat besetzt ist, an den Kaufentscheidungen nicht beteiligt war. Jetzt wurde das 2017 beschlossene Konzept für „Kunst im öffentlichen Raum“ dahingehend geändert, dass nunmehr der Verfahrensweg für den Ankauf von Werken von Künstlern der drei definierten Kategorien festgelegt wurde.
Kunstwerke Monheimer Künstler darf demnach die Verwaltung im Rahmen ihrer verfügbaren Haushaltsmittel und unter Beachtung der für laufende Geschäfte maßgeblichen Wertgrenzen (250 000 Euro), erwerben. Für Werke von national anerkannten Künstlern darf die Auswahlkommission dem Rat die Anschaffung von Werken empfehlen. Bei der Auswahl soll auch auf Geschlechtergerechtigkeit und Diversität geachtet werden. Ab Anschaffungskosten in Höhe von 250 000 Euro für ein Kunstwerk sollen diese Projekte, vor der Beschlussfassung im Rat, der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Von der Meinung der Öffentlichkeit unberührt liegt dann aber die Entscheidungshoheit über die Ankäufe der Kunstwerke oder ihre Beauftragung beim Rat. Da sich Künstler von internationalem Rang zumeist keinen Wettbewerben stellen, wird hier beim Ankauf von Objekten eine externe Kunstberatung einbezogen. Der Rat entscheidet über Ankauf und Finanzierung,während die Kunstkommission nur konsultierend beteiligt wird.
Um ein möglichst hohes Einvernehmen mit allen Ratsfraktionen zu erreichen, hatte die Verwaltung die Auswahlkommission in die Fortschreibung des Konzeptes einbezogen. Als kürzlich das Papier zur Entscheidung im Kulturausschuss anstand, bemängelte Michael Nagy (CDU), dass sein Änderungsantrag zur Beteiligung der Auswahlkommission auch an Kunstwerken örtlicher Künstler nicht berücksichtigt worden sei. Und er beklagte, dass er als Gremiumsmitglied über das Kunstwerk „Gänsemelodie“ erst aus der Zeitung erfahren habe. „Die Kommission soll ja unter künstlerischen Aspekten beurteilen. Bei Monheimer Künstlern steht aber das Örtliche im Vordergrund, dort wenden wird diese strengen Kriterien nicht an – weil nicht alle Künstler diesen Qualitätskriterien genügen,“ erklärte Bürgermeister Daniel Zimmermann. Die „Gänsemelodie“ führte er als eine von drei „Altfällen“ auf, die die Stadt schon vor geraumer Zeit beauftragt habe, wie auch den Schelm für den Schelmenturm und „Vera die Kuh“ für die Doll Eck.