Locher Wiesen: Stadtplaner unter Beschuss
Die Bürgerinitiative „Erhalt der Locher Wiesen“ unterstellt der Verwaltung, sie habe die Information, dass Teile des Areals als gesetzlich geschütztes Biotop deklariert sind, absichtlich den Bürgern vorenthalten.
Langenfeld. Aus ihrer Kampfansage macht die Bürgerinitiative „Erhalt der Locher Wiesen“ keinen Hehl. „Unser Bestreben ist es, dass das Areal nicht bebaut wird“, sagt der Sprecher Andreas Menzel, der seit zehn Jahren neben den Locher Wiesen wohnt.
Viele Bebauungsgegner habe die Initiative bereits gewonnen. „Die Planungen der Stadt, dort Reihenhäuser entstehen zu lassen, haben in Reusrath viel Staub aufgewirbelt“, sagt er. Und daraus habe seiner Meinung nach ein rauer Wind werden können. Denn: Laut dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ist ein Teil der Locher Wiesen als gesetzlich geschütztes Biotop ausgewiesen. Und diese Information habe die Stadt laut Menzel wohl wissend unter den Tisch fallen lassen. „Ich finde es verwerflich, dass Bürger nicht über diese Tatsache informiert wurden. Die Stadt wollte wohl niemanden nervös machen und nicht noch mehr Staub aufwirbeln“, sagt Menzel.
Denn schon mit der Abholzung des Wäldchens auf dem Grundstück hinter dem katholischen Friedhof war das Baugebiet ins Gerede gekommen. Die Stadtverwaltung hatte jedoch klargestellt, sie habe keine Genehmigung zur Abholzung erteilt, dem Eigentümer drohe eine Strafe.
Die nun erfolgten Bodenmessungen, um die Bodenstruktur zu erforschen, rief die Bürgerinitiative erneut auf den Plan. Sie seien nur in bestimmten Bereichen durchgeführt worden. „Warum nicht an den Stellen, die permanent unter Wasser stehen?“, fragte sich Menzel und erhaschte einen Einblick in den Arbeitsplan der Mitarbeiter, die die Bohrungen vornahmen. „Da waren rot markierte Flächen“, sagt Menzel. Der ausführende Mitarbeiter habe nur gesagt: „An diesen Stellen dürfen wir nicht bohren.“ Da sei Menzel neugierig geworden.
Die Erklärung des Stadtplaners Stephan Anhalt: Es seien genügend Messungen durchgeführt worden. Sie seien repräsentativ für das gesamte Gebiet, weiteren Messungen bedürfe es nicht. Menzel: „Dass die Verwaltung von der Deklarierung als Biotop an dieser Stelle wusste, uns aber auf Anfrage im Unklaren gelassen hat, halte ich für grenzwertig.“
Die Deklarierung als gesetzlich geschütztes Biotop stehe einer Bebauung zwar nicht grundsätzlich im Weg. „Voraussetzung ist jedoch, dass die Untere Landschaftsbehörde befindet, dass das Baugebiet ein öffentliches Interesse verfolgt“, sagt Menzel. „Reihenhausbebauung ist jedenfalls kein öffentliches Interesse“, sagt er. Das sieht Stadtplaner Stephan Anhalt anders: „Im öffentlichen Interesse liegen die Einwohnerentwicklung Langenfelds, die Wohnraumversorgung und die Verbesserung der Entwässerung im Wohngebiet.“
Alle Anfragen der Bürgerinitiative seien ausführlich und korrekt beantwortet worden, heißt es aus dem Rathaus. „Wir stehen ganz am Anfang eines Planverfahrens, bei dem die unterschiedlichsten Informationen gesammelt und schließlich ausgewertet und diskutiert werden“, sagt Anhalt. Dazu zählten auch Arten- und Naturschutzgutachten, Kenntnisse im Bereich Geologie, Verkehr und Lärmschutz. Dass Teile der Locher Wiesen als gesetzlich geschütztes Biotop verzeichnet seien, sei kein Ausschlusskriterium, um Planungen voranzutreiben. „Alle Informationen werden in Ausschuss und Rat öffentlich zusammengetragen, Argumente abgewogen, und schließlich werden Entscheidungen getroffen.“