Monheim/Düsseldorf Zwei Monheimer wegen Totschlags angeklagt

Monheim/Düsseldorf. · Die tödliche Monheimer Bluttat von Juli wird vor dem Düsseldorfer Landgericht verhandelt.

Wegen Totschlags müssen sich zwei Monheimer (Bild mit verpixelten Gesichtern neben ihren Verteidigern) jetzt vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten.

Foto: Rheinische Post/Sabine Maguire (magu)

Die für einen 36-Jährigen tödliche Bluttat im Juli 2019 an der Monheimer Mittelstraße hatte für Entsetzen gesorgt. Seit Freitag müssen sich zwei Monheimer wegen Totschlags vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten.

Der Serbe (40) und der Deutsche (38) sollen der Anklage zufolge auf dem Weg in die städtische Unterkunft an der Niederstraße gewesen sein, als sie an jenem 20. Juli gegen 3 Uhr an der Ecke Mittel-/ Vereinsstraße auf den 36-Jährigen trafen. Laut Staatsanwalt soll das Duo auf ihn eingeschlagen und ihn getreten haben. Dazu sollen die Angeklagten ihr Opfer durch Messerstiche derart schwer verletzt haben, dass der ins Krankenhaus gebrachte 36-Jährige dort kurz darauf aufgrund des hohen Blutverlustes starb. Rechtsmedizinische Untersuchungen hatten später mehrere Schnittwunden und Stichverletzungen nachgewiesen.

Zum Tode habe letztlich ein schwere Stichverletzung in der Beinarterie geführt. Das Gesicht des Opfers soll durch massive Schläge und Tritte bis zur Unkenntlichkeit entstellt gewesen sein. Der Staatsanwalt sprach mit Blick auf die Blutspuren auf dem Bürgersteig von einem „bewegten Geschehen“. Einer der der Angeklagten soll auch noch mit dem Fahrrad über das Opfer gefahren sein.

Bei der Ermittlung der Tatverdächtigen hatten soziale Medien eine zentrale Rolle gespielt. Offenbar hatte es Zeugen der Tat, eine gute Täterbeschreibung und auch eine kurze Videosequenz gegeben. In mehreren Foren folgten danach Hinweise auf die beiden Tatverdächtigen, die sich aufgrund des Fahndungsdruckes der Polizei selbst gestellt haben sollen.

Beide Angeklagten bestreiten, den Steit begonnen zu haben

Zum Prozessauftakt bestritten die Angeklagten nun, mit dem Streit begonnen zu haben. An diesem Abend habe man sich beim Bruder eines der Angeklagten getroffen, um dort zwei Kisten Bier und eine Flasche Schnaps zu leeren. Auf dem Heimweg in die Unterkunft an der Niederstraße sei ihnen der 36-Jährige zufällig begegnet. Nach der Version der Angeklagten habe dieser plötzlich Geräusche gemacht und sei aus einem Vorgarten heraus auf sie losgegangen. Einer der Angeklagten behauptete, mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden zu sein, so dass er kurzzeitig das Bewusstsein verloren habe. Auch der andere Angeklagte behauptet, vom späteren Opfer zuvor geschlagen worden zu sein. Darauf habe der 38-Jährige mit einem Messer zugestochen. Vor Gericht sagte dieser Angeklagte aus, dass er dem vermeintlichen Angreifer in die Beine gestochen habe, damit der ihm und seinem Kumpel nicht mehr folgen könne. Beide Angeklagten begründeten die brutale „Gegenwehr“ damit, dass sie nach eigenen Angaben vor Jahren schon mal „von einer Polenbande“ überfallen worden seien. Das Opfer sei für sie kein Unbekannter gewesen – der 36-Jährige soll vor Jahren mit der Ex-Frau eines der Angeklagten zusammengekommen sein. Der bestreitet jedoch, dass die Tat geplant gewesen sei und er noch Groll gegen den Mann gehegt habe.

Nach der Blutat sollen die Männer gemeinsam in die Unterkunft gegangen sein. Dort hätten sie erst am nächsten Morgen per SMS erfahren, dass das Opfer seinen Verletzungen erlegen war. Einer der Angeklagten soll dann seine Kleidung und die des Mittäters verbrannt und sein Messer in den Rhein geworfen haben.