36-Jähriger starb Zwei Monheimer wegen Totschlags angeklagt
Monheim · Nach einer Auseinandersetzung kam im Juli ein Mann in Monheim auf offener Straße zu Tode. Die beiden Täter waren der Polizei schon vorher bekannt.
Im Juli wurde Monheim von einem schrecklichen Verbrechen erschüttert. Bei einem nächtlichen Streit auf der Mittelstraße, dem eine harte körperliche Auseinandersetzung folgte, kam ein 36-jähriger Monheimer zu Tode. „Er ist an einer Stichverletzung verblutet“, bestätigt jetzt der zuständige Düsseldorfer Staatsanwalt Stefan Peters. Außerdem sei das Opfer geschlagen und getreten worden. Die Blutspuren auf Bürgersteig und Straße sprächen für ein „bewegtes Tatgeschehen“.
Bei der Ermittlung der beiden Tatverdächtigen hätten die Sozialen Medien eine nicht unwichtige Rolle gespielt. Aufgrund der sehr guten Täterbeschreibung, die auch die auffällige Frisur des einen beinhaltete, habe es auf diversen Foren Hinweise gegeben, wonach es sich „nur die beiden gewesen sein können“, so Peters. Einige Monheimer hätten sich dann auch telefonisch bei der Polizei gemeldet. „Das hat uns sehr unter Zugzwang gesetzt, weil alle die Täter zu kennen schienen. Da kam Unmut auf.“ Er ist froh, dass es in der aufgeheizten Stimmung nicht „zu Jagdszenen“ kam.
Beide Tatverdächtige stellten sich der Polizei
Auch unter dem hohen Fahndungsdruck – die Haftbefehle waren bereits erwirkt – hatten sich die beiden Tatverdächtigen am 23. Juli gestellt und auch vor dem Haftrichter die Auseinandersetzung eingeräumt. Sowohl der 38 also auch der 40-jährige Monheimer ist bereits kriminalpolizeilich in Erscheinung getreten, berichtet Polizeisprecherin Diana Dulischewski. In verschiedenen Deliktsbereichen.
Täter und Opfer sollen schon früher gestritten haben
Zu Tathergang und -motiv schweigen sich die Tatverdächtigen weiter aus, das müsse im Zuge der Hauptverhandlung erforscht werden, so Peters. Nur soviel: Täter und Opfer kannten sich. Es soll in der Vergangenheit Streit gegeben haben. Sie haben ausgesagt, dass das Zusammentreffen nachts um 3 Uhr nicht geplant gewesen, sondern spontan erfolgt sei. Dass die Täter ein Messer mitführten, sei kein Indiz. „Das ist heutzutage leider üblich geworden“, so Peters. Also für einen Tatvorsatz nicht entscheidend, entscheidend aber für den Todesfall. Daher werde der Tatvorwurf vorerst Totschlag lauten. Zudem beriefen sich die Täter darauf, während der Tat völlig betrunken gewesen zu sein - was aber drei Tage nach der Tat nicht mehr nachweisbar gewesen sein dürfte.
Inzwischen sind die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen, daher ist jetzt der Staatsanwalt am Zug. Er muss die Anklage vorbereiten. Da die Tatverdächtigen seit dem 23. Juli in Untersuchungshaft sitzen und die maximale Haftdauer sechs Monate beträgt, wird die Hauptverhandlung mutmaßlich im Januar stattfinden.